Freitag, Januar 29, 2021

Fans der Frauenquote finden Migrantenquote doof – News vom 29. Januar 2021

1. Kritiker der Frauenquote haben immer wieder argumentiert, dass sie einen Türöffner für die verschiedensten anderen Quoten bei der Besetzung hochrangiger Positionen darstelle: Wer für die Frauenquote plädiere, könne andere Quoten nicht glaubhaft ablehnen, wenn er mit der eigenen Argumentation konsistent bleiben möchte. Genau diese Debatte haben wir jetzt:

Franziska Giffey hat sich als Bundesministerin dafür starkgemacht, dass wir eine Frauenquote in Vorständen haben. Per Gesetz, weil sich freiwillig nichts tue und klare Vorgaben nötig seien. Sie hatte Erfolg, die Frauenquote ist beschlossen. Giffey nannte das 2020 einen "historischen Durchbruch". Deshalb ist es merkwürdig, dass sie vor ein paar Tagen bei der Jahrestagung des dbb Beamtenbunds erklärte, eine verbindliche Quote für Menschen aus Einwandererfamilien sei falsch.

Giffey ist seit Kurzem auch Vorsitzende der Berliner SPD. In der Hauptstadt wird gerade diskutiert, ob es eine Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst geben soll. Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Darin schlägt sie de facto eine 35-Prozent-Quote für Menschen mit Migrationshintergrund vor. Auch das ist historisch. Im Jahr 2021 wird zum ersten Mal in Deutschland politisch über eine solche Quote diskutiert, weil ein juristisch geprüfter Gesetzentwurf vorliegt. Der Vorstoß ist umstritten, genauso wie der von Giffey vergangenes Jahr. Nun stellt sich dem Vorhaben aber ausgerechnet jene Sozialdemokratin entgegen, die noch vor ein paar Monaten eine Quote für Frauen in Spitzenpositionen durchgeboxt hat.

Ähnlich unsolidarisch zeigt sich leider auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU). Sie spricht sich ebenfalls gegen eine Teilhabequote aus.

Als Chefin der Frauen-Union kämpft Widmann-Mauz allerdings seit Jahren für eine Quote in ihrer eigenen Partei. Die CDU müsse sich "verbindliche Etappen" setzen, es sei "nicht akzeptabel", dass nur 20 Prozent Frauen für die Union in Parlamenten säßen. Repräsentationsmängel müssten ausgeglichen werden. Notfalls mit Quoten. Das stimmt. Konsequent weitergedacht, braucht es dann aber auch eine entsprechende Regelung für Menschen aus Einwandererfamilien.


Hier geht es weiter mit dem Spiegel-Online-Beitrag von Ferda Ataman und Daniel Gyamerah.



2. "Die Welt" berichtet:

Der rot-grüne Hamburger Senat will die Befragungen von Vergewaltigungsopfern vor Gericht strenger reglementieren. Eine entsprechende Bundesratsinitiative sei am Dienstag auf den Weg gebracht worden, teilte die Justizbehörde mit. "Hamburg will mit der Bundesratsinitiative erreichen, dass Opfer von schweren Sexualstraftaten künftig grundsätzlich nur noch von den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern befragt werden", hieß es.

Bislang haben alle Prozessbeteiligten - neben den Richtern und Schöffen auch Staatsanwälte, Nebenklagevertreter, Verteidiger, der Angeklagte selbst und möglicherweise Sachverständige - das Recht, Zeugen direkt zu befragen. Das Gericht kann dafür allerdings die Öffentlichkeit ausschließen.

"Sexualstraftaten sind schwerste Eingriffe in den Intimbereich eines Menschen. Vor Gericht drohen die Betroffenen dann erneut zum Opfer zu werden, wenn sie von mehreren Personen befragt werden und sich dabei zum Teil auch nicht sachdienlichen Fragen oder einem einschüchternden Tonfall ausgesetzt sehen", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Für minderjährige Opfer gelte bereits ein besonderer Schutz. Dieser solle nun auf Erwachsene ausgeweitet werden. Gallina glaubt, dass dies auch zu einer höheren Aussage- und Anzeigebereitschaft von Opfern beitragen könnte.


Der Professor für Strafrecht Holm Putzke (CSU) kommentiert:

@Grüne wollen den Rechtsstaat schleifen.

Um eines klar zu sagen: Es gibt schlimme Verbrechen und jede Vergewaltigung ist eines davon. Jedes Opfer verdient bestmögliche Hilfe und Fürsorge. Wiedergutzumachen sind solche Taten ohnehin kaum. Schon jetzt gibt es in einem Strafverfahren Instrumente, um der Gefahr sekundärer Traumatisierung zu begegnen. Die Beschränkung des Konfrontations- und Fragerechts gehört ganz sicher nicht dazu.

Denn dann wäre es vorbei mit Unschuldsvermutung und rechtsstaatlichen Strafverfahren. Für die Grüne Justizsenatorin scheint festzusehen, dass Opfer Opfer sind, weil sie behaupten, Opfer zu sein. Wer als Frau behauptet, vergewaltigt worden zu sein, muss vor kritischen Fragen verschont bleiben. Es sprengt anscheinend die Vorstellungskraft der Nichtjuristin Anna Gallina, dass es Opfer gibt, die in Wahrheit Täterinnen sind. Das weiß man aber erst am Ende einer Hauptverhandlung. Bis dahin sind alle Täter mutmaßliche Täter und alle Opfer mutmaßliche Opfer.




3. Zwei heldenhafte Feministinnen kämpfen weiter gegen die vielleicht bösartigste Form von Frauenunterdrückung im Patriarchat: Männer wollen in Bus und Bahn partout nicht ihre Beine brav geschlossen halten. Die Berliner Morgenpost unterstützt die beiden Feministinnen selbstverständlich bei diesem Kampf.

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