Voreingenommene Lehrer: Schlanke Mädchen aus reichen Familien bekommen die besten Noten
1.
Die Notenvergabe lässt sich nur zum Teil mit der Leistung der Schülerinnen und Schüler erklären: Das zeigt eine neue Studie der Universitäten Bern und Zürich. Demnach beeinflussen auch Geschlecht, Körpergewicht, ethnische Zugehörigkeit und sozioökonomischer Status die Benotung auf Sekundarstufe.
(…) In der Studie liessen sich geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Notengebung in allen Fächern ausser Chemie feststellen. Mädchen hatten einen Vorteil in Deutsch, Mathematik und Biologie, während die Jungen in Physik besser abschnitten.
(…) Die Verzerrungen verstärkten sich, wenn Schülerinnen und Schüler mehrere der benachteiligenden Merkmale auf sich vereinten. So erhielt etwa ein Junge mit einem hohen BMI aus einer weniger gut situierten Minderheiten-Familie im Durchschnitt schlechtere Noten als ein Mädchen mit niedrigem BMI aus einer privilegierteren Familie ohne Migrationshintergrund.
In der Studie habe sich gezeigt, dass sich die Verzerrung in Sprachnoten viel deutlicher abzeichne als etwa im Fach Mathematik. Je klarer die Kriterien der Bewertungen seien, desto weniger Raum bleibe für Verzerrungen, erklärt Nennstiel. "Sobald es kein klares Wahr und Falsch gibt, sind die Verzerrungen potenziell grösser."
Die Ergebnisse der Studie würden zwar keine Rückschlüsse auf die Gründe für die Verzerrungen zulassen. "Experimentelle Studien deuten aber darauf hin, dass implizite Vorurteile häufig der Grund sein könnten", so [Studienleiter Richard] Nennstiel.
Hier findet man den vollständigen Artikel.
2. Watson.ch berichtet, warum Eltern nach Zypern reisen, die statt einem Sohn lieber eine Tochter bekommen möchten:
In der Schweiz und in der EU ist die vorgeburtliche Geschlechtsselektion mittels In-Vitro-Fertilisation (IVF) nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Wenn eine schwere Krankheit vererbt werden könnte, die geschlechtsgebunden ist. Anders in gewissen Bundesstaaten der USA oder in Nordzypern. Dort müssen keine medizinischen Gründe geltend gemacht werden. Die werdenden Eltern können, wenn sie wollen, das Geschlecht bei einer künstlichen Befruchtung bestimmen.
Wie viele es sind, die diesen Schritt machen, ist unbekannt. Doch Nathalie Wiederkehr weiss: "Das Interesse daran ist riesig. Aufgrund der Nähe reisen Schweizer Paare besonders nach Nordzypern, da es für den Geschlechtswunsch die preiswerteste Option mit erstklassigen Kliniken ist." Die Bernerin berät Paare oder alleinstehende Frauen, die eine dortige Kinderwunschklinik in Betracht ziehen. Nordzypern sei weltweit für diese Behandlung bekannt, selbst aus Australien würden Paare anreisen, sagt Wiederkehr.
(…) Während Eltern aus dem deutschsprachigen Raum sich vor allem eine Tochter wünschen, möchten jene aus dem Balkan oder der Türkei Jungs. Das Wunschgeschlecht lassen sich die werdenden Eltern einiges kosten. Mit rund 10.000 Euro müsse man rechnen.
3. In der "Welt" geben Experten Scheidungseltern Ratschläge.
Eine Leserfrage:
"Meine frühere Freundin und ich leben seit mehr als fünf Jahren getrennt, aber die Phase, in der alles zu Ende ging, begleitet mich bis heute. Unser Sohn, den wir überraschend, aber mit viel Vorfreude bekamen, wächst bei meiner Ex auf, ich sehe ihn leider nur dreimal im Jahr. Meine Ex ist wahnsinnig schwierig im Umgang geworden: Nicht nur reagiert sie auf alle meine Nachrichten recht einsilbig, auch findet sie fast immer eine Ausrede, warum ich den Kleinen nicht sehen kann. Sie hat bedauerlicherweise auch das alleinige Sorgerecht. Es war wohl ein Fehler, dem zuzustimmen, aber ich dachte, dass es so mehr Sinn ergibt, weil ich für den Job einmal quer durch Deutschland ziehen und meinen Sohn auch nicht ständig aus seinem Umfeld reißen möchte. Ein inniges Vater-Sohn-Verhältnis wünsche ich mir aber sehr. Wie schaffe ich es, ihn häufiger zu sehen?"
Die Antwort der Experten:
Geiling und Jahns: Zunächst einmal: Sorgerecht und Umgangsrecht haben nichts miteinander zu tun. Das bedeutet, auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat selbstverständlich das Recht, sein Kind regelmäßig zu sehen, und ein Kind wiederum hat das Recht, diesen Elternteil zu treffen. Dass getrennt lebende Eltern sich nicht über die Dauer und Art der Umgänge einig werden, kommt leider sehr häufig vor. Helfen wiederholt gestellte einzelne Anfragen an die Mutter des Kindes nicht weiter, könnten Sie, Oliver, versuchen, auf einen festen Umgangsplan hinzuarbeiten. Möglicherweise kann ein Mediator helfen.
Ein Umgangsplan schreibt die Termine und Zeiten der Umgänge auf eine bestimmte Zeit im Voraus fest, oft für die Dauer eines Jahres. Sofern ein solcher Plan außergerichtlich geschlossen werden kann, ist er im rechtlichen Sinn zwar nicht verbindlich. Trotzdem kann er in vielen Fällen helfen, die Situation zu entschärfen. Nicht zuletzt, weil beide Parteien das Gefühl haben, bei der Ausgestaltung beteiligt gewesen zu sein und somit eine gewisse Kontrolle zu haben. Stellt sich der hauptbetreuende Elternteil tatsächlich langfristig stur, wäre es in einem weiteren Schritt möglich, den Umgang bei Gericht einzuklagen.
Behrmann: Ihr Bedürfnis, Ihren Sohn häufiger zu sehen, kann ich sehr gut nachvollziehen. Eine gute Vater-Sohn-Bindung kann sich mit drei Treffen im Jahr keinesfalls ausbilden. Sie bleiben immer fremd für ihn, und ein Umgang mit derart langen Auszeiten birgt eher Schwierigkeiten als Nähe und Bindung. Fünf Jahre sind eine lange Zeit, und es scheint, als hätten sich die Fronten eher verhärtet als entspannt. Möglicherweise ist der Prozess einer Eltern-Kind-Entfremdung schon in vollem Gange.
Sie schreiben, dass Ihre Ex-Frau eine neue Beziehung führt; möglicherweise versucht sie, mit Ihrem Sohn und dem neuen Partner eine neue Familie aufzubauen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, solange sie den regelmäßigen Umgang mit Ihnen und Ihrem Sohn ermöglicht. Ihr Sohn befindet sich in einem grausigen Loyalitätskonflikt, von dem er aufgrund seines jungen Alters noch nichts mitbekommt. Er glaubt, was seine Mutter ihm erzählt. Da schon viel Zeit vergangen ist, rate ich Ihnen, sich dringend Hilfestellungen zu suchen, um den Kontakt zu Ihrer Ex-Frau aufzubauen. Geben Sie nicht auf – und bleiben Sie standhaft.
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