Schweiz: Jetzt können auch Männer vergewaltigt werden
1. Die Schweiz hat das Sexualstrafrecht reformiert. Eine der Änderungen betrifft männliche Opfer sexueller Gewalt:
Im alten Strafrecht galt nur die Penetration "von Personen weiblichen Geschlechts" als Vergewaltigung. Alle anderen Handlungen fielen unter den Straftatbestand der sexuellen Nötigung. Das führte immer wieder zu Kritik. Denn bei der Strafhöhe gab es einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Tatbeständen: Vergewaltigung wurde mit mindestens einem Jahr bestraft, während bei der Nötigung keine Minimalstrafe festgelegt war.
In Deutschland ist die Vergewaltigung eines Mannes nach juristischer Definition seit 1997 möglich. "Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung ...", begann zuvor der zuständige Paragraph 177 im Strafgesetzbuch. Heute wird dort geschlechtsneutral von einer "Person" gesprochen.
2. Eine britische Lehrerin, die mit zwei Schülern Sex hatte, wurde jetzt zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
3.
Die Berliner SPD will bestimmte Bürgerämter in "Bürger*innen-Amt" umbenennen und hat weitere Gleichberechtigungs-Ideen. Das mag für eine kleine Klientel wichtig sein, ignoriert aber die Lebensrealität der übergroßen Mehrheit. Doch die Genossen scheinen das einfach nicht zu kapieren. Oder sie ignorieren es auf dem Weg in weitere Wahlniederlagen.
Hier geht es weiter mit dem Kommentar von Hugo Müller.Vogg.
4. Die Frankfurter Allgemeine fragt, ob man in der Bundeswehr jetzt weibliche Dienstgrade wie "Oberstleutnantin" und "Hauptfrau" brauche.
5. Bundesfrauenministerin Lisa Paus verweigert eine Debatte über Trennungfamilien beklagt das Forum Soziale Inklusion (FSI) in einem Beitrag für den Trierer "Volksfreund".
Die Defizite in der Politik sind möglicherweise durch die enge Verbindung der Ministerin zu bestimmten Lobbyorganisationen zu erklären: Bundesministerin Paus ist langjähriges Mitglied im Verband alleinerziehender Mütter (VAMV), der sich laut Lobbyregister ausschließlich für die Belange der Meldehaushalte einsetzt. Der Erhalt beider Eltern für Trennungskinder spielt in dieser Organisation eine eher untergeordnete Rolle. Bndesministerin Paus erhöhte die staatlichen Förderungen für diesen Verband für 2024 auf 494.000 Euro jährlich.
"Es stellt sich die Frage, warum gerade das Bundesfamilienministerium gegen das Grundrecht der Kinder auf Beziehung zu beiden Eltern arbeitet und damit eine im Grunde verfassungswidrige Politik betreibt", kritisiert FSI. Mit dem weitestgehenden Festhalten am Modell "Einer betreut, der andere bezahlt" möchte die Ampel-Koalition in der geplanten Reform des Unterhaltsrechts veraltete Vorstellungen auf Jahre festschreiben. Dabei werden die Bedürfnisse der Kinder vergessen.
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