Sonntag, Juni 11, 2017

"taz" befremdet von Liberalen Männern in der FDP – News vom 11. Juni 2017

1. Heute erscheint mein Blogbeitrag abends statt morgens, weil ich noch auf diesen Artikel gewartet habe: In der Berliner "taz" berichtet Heide Oestreich mit Bezug auf Genderama über die kurz vor der Gründung stehenden Liberalen Männer in der FDP. "Die Parteispitze ist nicht begeistert" heißt es in der Einleitung des Artikels. Das ist sachlich richtig, erweckt jedoch den Eindruck, als würde die Spitze der Liberalen gegen diesen Aufbruch Front beziehen. Tatsächlich aber erklärt ein namentlich nicht genanntes FDP-Parteimitglied lediglich: "Wir kommentieren das Vorhaben nicht". Eine bemerkenswert hin und her gerissene Reaktion erhalten die liberalen Vorkämpfer für mehr Gleichberechtigung indes von einem Vertreter des Bundesforums Männer: "Ich weiß nicht, ob ich weinen oder mich freuen soll."

Ob die männerpolitische Gruppe der FDP beim Wahlkampf tatsächlich "in die Quere" kommt, wie es in dem "taz"-Artikel heißt? Das dachten Journalisten auch bei dem britischen Abgeordneten Philip Davies und nahmen ihn wegen seines männerfreundlichen Engagements unter Beschuss. Tatsächlich gewann Davies in der letzten Woche eine Mehrheit – während seine Partei insgesamt vom Wähler abgestraft wurde.



2. Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Lichtenberg hat eine neue Geschäftsordnung:

Das Papier könnte den Ablauf von Parlamentsdebatten, Proktologenkongressen, Unterrichtsstunden und Elternversammlungen revolutionieren. Unter § 26 heißt es: "In der weiteren Aussprache erteilt der/die Sitzungsleiter/in das Wort abwechselnd an eine Frau und einen Mann in der Reihenfolge der Wortmeldungen."

In der voremanzipatorischen Steinzeit kam zuerst an die Reihe, wer flugs den Arm hob oder streberhaft mit den Fingern schnipste. Das Geschlecht war egal. Jetzt gelangt, wer sich zuletzt rührt, schon mal auf die Pole Position. Weil er/sie ein/e Frau/Mann ist.

Es handelt sich – muss ich das erwähnen? – um einen grünen Gedanken. SPD und Linke schlossen sich an.


Den vollständigen Artikel André Mielkes findet man in der Berliner Zeitung – und er ist deutlich. Inzwischen scheinen auch die ersten Journalisten diesen Irrsinn dicke zu haben.



3. Wir bleiben in Berlin und wechseln zu einer anderen Zeitung:

An der Freien Universität Berlin (FU) müssen Anträge im Studierendenparlament laut Geschäftsordnung in einer Sprache eingereicht werden, die alle Geschlechter gleichermaßen abbildet. Passiert das nicht, ist der Antrag formal unzulässig. Doch diese Regelung hält die Senatskanzlei für unzulässig. Das geht aus einer kleinen Anfrage des FDP-Innenpolitikers Marcel Luthe hervor.

"Der Versuch, anderen eine Verballhornung der eigenen Sprache aufzuzwingen, erinnert mich sehr an totalitäre sozialistische Systeme und muss selbstverständlich durch die Rechtsaufsicht aufgehoben werden", sagte Luthe der Berliner Morgenpost. Wer als gewählter Vertreter einer Gruppe sich wie ausdrücke, bleibe jedem selbst überlassen "Die größte Gefahr für Gleichberechtigung sind nicht einzelne Formulierungen, sondern totalitäre Regelungen wie diese", so Luthe weiter. Ähnlich sieht man das auch in der Senatskanzlei.


Hier geht es weiter.



4. Das Foto der Woche?



5. Weibliche Zuschauer des Wonder-Woman-Films erhielten dafür von einem Kino eine eigene Geschenktüte. Die Reaktion war eigentlich vorhersehbar: Gemotze, weil einigen Damen nicht alle Geschenke gefielen.



6. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir heute:

In dem Beitrag von Katrin Hummel in der FAZ schreibt diese, dass doch die Kuckucksväter/Scheinväter selbst Schuld sind, weil sie vor der Vaterschaftsanerkennung keinen Vaterschaftstest haben durchführen lassen. Deshalb sei es gerechtfertigt, wenn sie aus dieser fälschlichen Vaterschaftsanerkennung heraus finanzielle Nachteile erleiden.

Das ist aus zwei Gründen falsch:

Erstens muss dieser Vaterschaftstest ein selbstbestimmter ("heimlicher") Vaterschaftstest ohne Wissen der Mutter sein oder ein heimlicher Vaterschaftstest muss der Einholung der Zustimmung der Mutter zum Vaterschaftstest zumindest vorausgehen, weil sonst für den Fall, dass sich die Behauptung der Vaterschaft als wahr herausstellt, die Beziehung des Vaters zur Mutter und des Kindes zum Vater wegen der dann aller Wahrscheinlichkeit erfolgenden Trennung des Vaters vom Kind durch die Mutter beendet ist. Ein heimlicher Vaterschaftstest ohne Wissen der Mutter ist aber gesetzlich verboten.

Zweitens ist der Zeitraum zwischen der Geburt des Kindes und der geforderten Vaterschaftsanerkennung nicht ausreichend für die Durchführung eines Vaterschaftstests, egal ob als selbstbestimmter Test durchgeführt oder mit Zustimmung der Mutter. Sowohl jetzt, wo der selbstbestimmte Vaterschaftstest illegal ist, als auch als legaler Test bis vor 7,5 Jahren.

Die einzige Wahl, die ein von der Mutter als Vater angegebener Mann neben der Vaterschaftsanerkennung hat, ist die Nichtanerkennung der Vaterschaft. Was dann aber, falls er tatsächlich der Vater wäre, die Trennung des Kindes von seinem Vater zur Folge hätte.

Frau Hummel zitiert ausgiebig die Münchener Familienrechtlerin Kerstin Aust, die der Meinung ist, dass die in dem neuen Gesetz vorgesehene Rückzahlungspflicht von unrechtmäßig gezahlten Kindesunterhalt von dem biologischen Vater an den Kuckucksvater/Scheinvater begrenzt auf die Zahlungen der letzten zwei Jahre ungerecht ist. Sowohl gegenüber dem Scheinvater, der ja alle Verpflichtungen aus der nach seinem Informationsstand bestehenden Vaterschaft für mehr als zwei Jahre erfüllt hat, als auch gegenüber dem biologischen Vater, der ja erst jetzt nachträglich von seiner Vaterschaft erfahren hat und dementsprechend auch in diesen letzten zwei Jahren nicht seinem Kind ein Vater sein konnte.

Das Problem ließe sich doch ganz einfach lösen, wenn die Mutter rückzahlungspflichtig wäre. Sie hat sich des Verbrechens der der Personenstandsfälschung (§169 StGB) wie auch des Betrugs durch Unterlassen (§263 StGB, wie es z. B. auch das Verschweigen von Einkommen gegenüber dem Finanzamt ist) schuldig gemacht.


Auch in den Blogs und auf Facebook wurde Hummels Artikel verschiedentlich dafür kritisiert, dass sie eine Scheinvaterschaft als Konflikt zwischen zwei Männern darstellt und die Möglichkeit außen vor lässt, die Mutter, die für die Misere verantwortlich ist, in die Pflicht zu nehmen. Offenbar sind für Journalisten und Gesetzgeber Frauen immer und automatisch schuldunfähig, so als ob sie kleine Kinder oder geistig Behinderte wären.

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