Antrag der Grünen abgelehnt: Keine Frauenquote für das Verfassungsgericht
Bei der Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht wird auch künftig keine Frauenquote gelten. Ein entsprechendes Ansinnen der Grünen-Fraktion lehnte der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mehrheitlich ab. Für den Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes stimmten außer den Grünen nur die Vertreter der Fraktion Die Linke.
(...) In Hinblick auf eine mögliche Frauenquote - die Grünen hatten vorgeschlagen, dass in jeden Senat des Gerichts mindestens drei Frauen gewählten werden müssen - zeigte sich ein Vertreter der SPD-Fraktion offen. Er begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass dies eine "sehr grundsätzliche Frage" sei, die nicht per Änderungsantrag nach der ersten Lesung geklärt werden könne. Zudem sei fraglich, warum sich der Vorschlag nur auf das Bundesverfassungsgericht beschränke. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, dass auf die Repräsentanz von Frauen in den Gerichten geachtet werden müsse. Eine Quote sei aber nicht erforderlich. Ein Grünen-Vertreter hatte den Antrag mit der Unterrepräsentanz von Frauen im Gerichtswesen und der jüngst verabschiedeten Frauenquote für die Wirtschaft begründet.
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