Mittwoch, März 18, 2015

Bundesverfassungsgericht: Mutter muss Erzeuger von Kuckuckskind doch nicht benennen

Viele Medien berichten, darunter Spiegel-Online:

Es ist ein Rückschlag für alle Scheinväter, die sogenannte Kuckuckskinder versorgt haben: Laut Bundesverfassungsgericht muss die Kindsmutter im Rechtsstreit nicht den Namen des leiblichen Vaters verraten. Die Persönlichkeitsrechte der Frau müssten gewahrt bleiben.


So sieht es nun mal aus im Frauen unterdrückenden Patriarchat.

Ähnlich wie ich gestern vorausschauend auf Gay West verlinkt hatte, verlinke ich jetzt schon mal auf das Kuckucksvaterblog, wo ich in naher Zukunft mit einem Kommentar oder einer Stellungnahme rechne.

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