Mittwoch, April 17, 2013

"Die Frauenquote ist vermutlich verfassungswidrig"

Mit ihrer Agitation für flächendeckende Männerdiskriminierung am Arbeitsplatz stehen Ursula von der Leyen, Ines Pohl & Co. möglicherweise nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Das erklärt heute Thomas Petersen vom Institut für Demoskopie Allensbach:

Wer sich einmal in den entsprechenden Kreisen in den Unternehmen umhört, wird feststellen, dass dort nicht die Männer von innen die Türen zuhalten um die hereindrängenden Frauen fernzuhalten, sondern dass die Unternehmen, in dem Bestreben, ja nur nicht als frauenfeindlich zu gelten, verzweifelt auf der Suche nach geeigneten Kandidatinnen sind. Das gilt übrigens nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Spitzenpositionen in anderen Bereichen. In jeder Ausschreibung für eine Universitätsprofessur findet sich der geradezu flehentliche Hinweis, es möchten sich doch bitte, bitte Frauen um die Stelle bewerben.

(...) Es ist also ein simpler statistischer Taschenspielertrick, mit dessen Hilfe die verpflichtende Frauenquote als Instrument zur Durchsetzung von Chancengleichheit erscheint. Tatsächlich ist sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Gegenteil: Ein Instrument zur Etablierung von Chancenungleichheit. Sie bedeutet eine massive Benachteiligung von männlichen Kandidaten, widerspricht damit dem Antidiskriminierungsgesetz und ist vermutlich darüber hinaus verfassungswidrig. Es wird spannend sein zu sehen, ob sich im Ernstfall jemand traut, gegen sie in Karlsruhe zu klagen.


Hier findet man den vollständigen Artikel.

Die Frauenquote ist heute Abend auch Thema bei Anne Will sowie natürlich auch morgen bei Maybrit Illner.

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