Rechtsexperte: "Anbaggern stellt in Deutschland keine Straftat dar"
Zwei Wörter, das wissen wir inzwischen, sollten bei Gesprächen unter zivilisierten Menschen tabu sein. Der eine lautet "Autobahn", der andere "Tanzkarte". Um bei letzerem zu bleiben: Wie weit darf öffentliche Empörung über angeblich fragwürdige Bargespräche gehen? Und wie sollte ein Politiker damit umgehen? In der Zeitschrift "Werben und Verkaufen" findet der Medienanwalt Ralf Höcker klare Worte.
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