Gerichtsurteil: Eine Frau zu sein ist schlimmer als eine Behinderung
Ein gehbehinderter Krankenpfleger möchte einen Parkplatz haben, von dem aus die Klinik, wo er arbeitet, gut erreichbar ist, statt dass ihm zwischen Parkplatz und Klinik ein längerer Fußmarsch zugemutet wird. Es gibt auch einen solchen günstig gelegenen Parkplatz; typischerweise ist er jedoch für Frauen reserviert. Der Krankenpfleger reicht daraufhin Klage ein und argumentiert, zumindest für schwerbehinderte Männer müsse es doch eine Härtefallregelung geben. Wie die Geschichte ausgeht, kann man sich denken.
<< Home