Zypries präsentiert Gesetzesvorlage zu Vaterschaftstests
Viele Zeitungen berichten derzeit darüber, unter anderem die ”Zeit”:
Am Dienstag stellte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) nun in Berlin einen Gesetzentwurf vor (...) Wird der Gesetzentwurf umgesetzt, können Väter demnächst von der Mutter verlangen, dass ihre Vaterschaft durch einen genetischen Test geklärt wird. Willigt die Frau nicht ein, kann der Vater seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen. Es sei kein Grund vorstellbar, warum dem Vater ein Test verweigert werden könne, sagte Zypries. Nur eine Ausnahme soll es geben: Das Kindeswohl dürfe nicht tangiert werden. Für ein Kind sei es zutiefst verunsichernd, wenn es erfahre, dass der Vater gar nicht sein Vater sei, begründete Zypries entsprechende Härteklauseln. Deswegen müsse zunächst sichergestellt werden, dass das Kind das Ergebnis auch aushalten könnte. Sei dies nicht gewährleistet, könne das Gericht entscheiden, dass der Test erst zu einem späteren Zeitpunkt – wenn er dem Kind zumutbar erscheint – durchgeführt werden dürfe.
Einen Vaterschaftstest unabdingbar an eine Einwilligung der Partnerin oder einen Gang vor Gericht zu knüpfen betrachten viele Männerrechtler als fatal, da die damit für eine Partnerschaft verbundene Belastung zahlreiche Kuckucksväter abschrecken dürfte. Manche sagen hier bereits einen Testtourismus nach Holland voraus.
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