BGH-URTEIL MACHT ANFECHTUNG VON VATERSCHAFT FAST UNMÖGLICH
Nach aktuellen Erkenntnissen ist jedes zehnte Kind ein Kuckuckskind. In den letzten Jahren kam es aufgrund der immer einfacher gewordenen Untersuchungsmöglichkeiten zu einer Zunahme privater Vaterschaftstest von misstrauisch gewordenen Männern. Jetzt urteilte der Bundesgerichtshof, dass solche Tests die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzten und nur mit Einwilligung der Mutter verwertbar seien - eben jener Frau, die verdächtigt wird, ihren Partner betrogen und ihm das Kind eines anderen untergeschoben zu haben (was ein Straftatbestand sein kann). Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. Die Hürden werden hierbei extrem hoch gesteckt. Beispiele für zulässige Verdachtsmomente, um einen offiziellen Test gerichtlich durchzusetzen, nannte ein in der ZDF-Sendung „heute“ vom 12. Januar 2005 befragter Rechtsexperte: etwa der Nachweis, zum Zeitpunkt der Zeugung außer Landes gewesen zu sein, oder ein von Zeugen bestätigtes intimes außerpartnerschaftliches Verhältnis der Frau.
Die Anwältin eines der Kläger vor dem BGH bezeichnete das Urteil als „verfehlt“ und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Kritiker werfen Richtern des Bundesgerichtshofs mangelnde fachliche Eignung und eine Parteilichkeit für dezidiert linke Positionen vor.
Das Echo aus Politik und Medien zu dem BGH-Urteil ist kontrovers. Indes weisen Biologen darauf hin, dass in weiten Teilen der Debatte mit falschen Grundannahmen und Begriffen gearbeitet werde. Umfragen zufolge halten vier von fünf Männern heimliche Vaterschaftstests für legitim. Bei den Frauen ist es umgekehrt.
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