Freitag, April 12, 2024

Mann erstreitet Zugang in Museum, in das nur Frauen dürfen

1.
Nur für Frauen gibt es Champagner, Butler und die besten Kunstwerke zu sehen: Die Installation "Ladies Lounge" sperrt Männer dezidiert aus. Nun wurde einer Klage dagegen stattgegeben.


Die Presse berichtet:

Einem Mann aus New South Wales wurde der Zugang verwehrt, woraufhin er vor Gericht zog. Kaechele zeigte sich „sehr erfreut“ darüber, wie sie dem „Guardian“ sagt. Ihr Kunstwerk sorgt also für Reaktionen. Der Kläger argumentierte, dass das Werk gegen das Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verstoße. Die Künstlerin hielt dagegen, dass auch er das Kunstwerk erfahre – eben anders als Frauen. Auf diese Erfahrung der Ausgrenzung zielt "Ladies Lounge" auch ab, jene, die Frauen seit Jahrhunderten machen, weil sie aus Männerzirkeln ausgeschlossen werden. Bekommen Männer Zugang, verliert das Werk seinen Sinn.

Das tasmanische Zivil- und Verwaltungsgericht sah das anders: Es ordnete an, dass das Mona, auch Männern Zugang zur "Ladies Lounge" gewähren muss und ließ dem Museum 28 Tage Zeit für die Umsetzung. Ob und in welcher Form es diese geben wird, ist noch offen. Denkbar ist auch, dass die Installation abgebaut wird. Auf Instagram zeigte das Mona deutlich seine Meinung: Es postete ein Foto einer Frauenhand in Samthandschuhen mit ausgestrecktem Mittelfinger.


Feministinnen dürfen also nicht einfach das Unrecht früherer Jahrhunderte mit getauschten Geschlechtern wiederholen – ein wegweisendes Urteil. Dass die Reaktion des Mona darauf typisch für eine Vierzehnjährige gewesen wäre, unterstreicht dies nur.

Spiegel-Online widmet sich ausführlicher der Urteilsbegründung:

Der Kläger bezeichnete die Werbung als "ungenau" und "kontextlos". Es sei schlicht und ergreifend diskriminierend, Männern den Zugang zu einigen der wichtigsten Werke des Museums zu verwehren. Unter anderem wurden in der "Ladies Lounge" Werke von Sidney Nolan oder Pablo Picasso ausgestellt.

Auch das Gericht sah nicht, warum die Installation die Chancengleichheit fördere. In dem Urteil heißt es, dass das Museum angekündigt habe, die Installation zu entfernen, wenn man Männern den Zugang gestatten müsse. Die Ablehnung von Männern sei demnach der Sinn der Arbeit. Der Vizepräsident des Gerichts sagte laut dem Bericht, dass es viele Aspekte in dem Fall gebe, "die paradox erscheinen mögen".




2. Die Ukraine hat nach gut drei Monaten Diskussion ein Gesetz zur Mobilmachung verabschiedet.

Hauptsächlich verschärft die Novelle die Regeln der Erfassung von Wehrfähigen. Mit Inkrafttreten sind alle Männer im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren verpflichtet, während des geltenden Kriegsrechts ihren Wehrpass bei sich zu führen. Innerhalb von zwei Monaten müssen die Männer auch ihre persönlichen Daten auf den aktuellen Stand bringen, ansonsten drohen Strafen. Neue ukrainische Reisedokumente im Ausland werden zukünftig nur noch bei vorhandenen Wehrpapieren ausgestellt. Diese sind jedoch nur bei einer Rückkehr in die Ukraine erhältlich. Neben Geldstrafen für ignorierte Einberufungen und Musterungsbescheide droht zukünftig auch mit wenigen Ausnahmen der Entzug der Fahrerlaubnis. Angedachte Kontosperrungen für diesen Fall wurden verworfen. In der seit über zwei Jahren andauernden russischen Invasion haben die ukrainischen Streitkräfte immer größere Probleme, ihre Verluste mit neuen Soldaten auszugleichen.


Wirklich dramatisch scheint die Situation aber nicht zu sein: Frauen ist es nach wie vor selbst überlassen, ob sie sich an der Abwehr der russischen Invasoren beteiligen oder nicht.



3. Ein hörenswerter Audiobeitrag des SWR: "Hassobjekt der Feministinnen – Esther Vilar und wie sie heute die Welt sieht". Der Beitrag erwähnt auch, dass Vilar mehrmals tätlich angegriffen wurde, und verortet sie als "frühe Männerrechtlerin".



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