Donnerstag, August 25, 2016

Vermischtes vom 25. August 2016

1. Wie der Berliner Tagesspiegel berichtet, hat Alice Schwarzer auch das neue Enthüllungsbuch ihrer Ex-Geliebten Waltraud Schade per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. In einem weiteren Artikel kommt der Tagesspiegel darauf zu sprechen, was Schades Darstellungen über Schwarzers privates Verhältnis zu der Maxime "Nein heißt nein" aussagen.

Der Rechtsanwalt Markus Kompa kommentiert diesen Vorgang:

Im Vorwort schildert Verleger Krischan Schöniger genüsslich, wie ihn die Abmahnung letztes Jahr zwar an den Rand des Ruins gebracht habe – er aufgrund der prekären Lage jedoch in den Genuss von Prozesskostenhilfe gekommen sei, was ihm den Kampf gegen Alice Schwarzer wirtschaftlich erst ermöglicht habe.

(...) Die jedoch beißende Ironie an der Sache ist, dass Schwarzer gegen Kolportage von offenbar zutreffender Information juristisch knallhart vorgeht, umgekehrt aber der überführten Lügnerin Lohfink das Recht zu falschen Verdächtigungen mit dem Risikio von Justizunrecht zugesteht. Dabei ist sich die gestählte Propagandistin auch für eigene Lügen nicht zu schade: Angeblich würde nur in einem Prozent aller Anzeigen wegen Vergewaltigung verurteilt. Tatschlich sind es 13,5 % - eine deutlich höhere Quote als bei Diebstahl oder Körperverletzung, obwohl in entsprechenden Fällen die Beweislage typischerweise schwierig bis subjektiv ist.




2. Schwarzers Polemik gegen Lohfinks Verurteilung vor Gericht als "Skandal" hat es in den letzten Tagen noch ins letzte Provinzblatt als Meldung gebracht. Weit weniger Aufmerksamkeit wird die Replik eines Mannes erhalten, der sich mit dem Sexualstrafrecht besser auskennt als die Verkörperung des deutschen Feminismus: Alice Schwarzer, Sie sind der Skandal stellt der Strafverteidiger Alxeander Stevens in der Legal Tribune fest. Er wirft Schwarzer eine "Bewertung auf Grundlage falscher Zahlen, ohne Aktenkenntnis und ohne Sachverstand" vor. Dabei weist er darauf hin, dass die Rate an Falschbeschuldigungen beim Vorwurf der Vergewaltigung auf etwa ein Drittel geschätzt wird, was behördlicherseits als Delikt aber bis heute kaum ernst genommen wird:

Fragen könnte man sich noch, ob es nicht ein Skandal ist, dass die Berliner Justiz Gina-Lisa Lohfink sogar noch mit einer milden Geldstrafe entgegenkam, die sie ihr zudem am liebsten ganz diskret mit einem postalisch zugestellten Strafbefehl auferlegen wollte. Wohlgemerkt für die falsche Verdächtigung wegen einer Straftat, für die im Falle einer Verurteilung die von ihr bezichtigten Männer bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe erwartet hätten.


Auf die von Alexander Stevens zitierte Studie des Landeskriminalamts Bayern hatte Genderama die Öffentlichkeit vor neun Jahren aufmerksam gemacht.



3. Der Berliner "tageszeitung" (taz) zufolge taugt Gina-Lisa Lohfink jetzt doch nicht zur Galionsfigur des Feminismus:

Im Gegenteil: Sie hat mit ihren Vergewaltigungsvorwürfen, die vom Gericht als falsch verurteilt wurden, allen Frauen und Männern geschadet, die tatsächlich Opfer von sexualisierter Gewalt werden.


Dass die Bundesminister Maas und Schwesig (beide SPD) diesen Fall ohne Aktenkenntnis dazu verwendeten, eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zu fordern, bezeichnet der taz-Autor Paul Wrusch als "fatal".

Warum stellen sich eigentlich alle Vergewaltigungsfälle, die von Feministinnen unterstützt werden, als falsch heraus? ist heute Diskussionsthema des Blogs Alles Evolution.



4. Irgendwie sind die britischen Männerrechtler uns deutschen immer noch ein paar Schritte voraus: So hat die britische ManKind Initiative eine halbstündige Dokumentation über männliche Opfer häuslicher Gewalt erstellt, die man sich hier online anschauen kann. Hierzulande fehlen uns die Kapazitäten und die Manpower für die Erstellung eines solchen Films noch immer.



5. Die Post. Einer meiner Leser schreibt mir zu einer aktuellen Meldung auf Genderama:

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Sie haben ja heute wieder den krassen Unterschied zwischen den Strafmaßen für männliche und weibliche Lehrer angesprochen, die Sex mit ihren Schülern haben.

Dies ist nicht nur für sexuelle Straftaten der Fall, sondern auch für andere. In einer Onlinediskussion bin ich letztens über eine amerikanische Kriminalstudie gestolpert, die sich damit auseinandersetzt, womit Strafmaße für Verbrechen mit Todesfolge begründet sein sollten, und wie sie wirklich zustande kommen.

Dabei wurde der sozioökonomische Status von Opfer und Täter mit einbezogen. Wenig überraschend ist, dass Täter/innen mit weiblichen und weißen Opfern stärker bestraft werden. Ebenso werden männliche Täter signifikant härter bestraft (schwarze Täter allerdings interessanterweise nicht). Interessant ist ebenfalls, dass das Alter des Opfers eine Rolle spielt. Je älter das Opfer, desto höher die Strafe. Interessanterweise zeigt eine Kontrolle auf Opfer und 12 Jahren keinen signifikanten Effekt, was etwas merkwürdig ist, da die Autoren davon ausgehen, dass die Strafen durch emotionale Wertschätzung von Opfer und Täter zustandekommen. Man sollte also eigentlich annehmen, dass Kindermörder am härtesten bestraft werden. Dies ist allerdings nicht der Fall. (Vielleicht ist die Operationalisierung schlecht, da auch trunkene Fahrten mit Todesfolge mit einbezogen werden, wo vielleicht bei Kindern davon ausgegangen wird, dass sie einfach nicht vorsichtig waren.)

Aus männerrechtlicher Perspektive würde ich das weniger mit emotionalem Wert der Opfer begründen, sondern mit systematischen Vorurteilen bei Richtern und Jurys. (Leider wurden die Richter nicht mit untersucht - ich würde vermuten, dass gerade weibliche Richter mit ihren Geschlechtsgenossinnen härter ins Gericht gehen.)

Man sieht klar:

Frauen > Männer

Weiß > Schwarz (Der mangelnde Tätereffekt liegt wahrscheinlich darin begründet, dass die Richter sich der Problematik bewusst sind, was für den Geschlechterkonflikt weniger der Fall ist.)

Alt > Jung

Männer sind selber Schuld/wahrscheinlich mitschuldig, Frauen hatten wahrscheinlich einen guten Grund. (Die Forscher haben versucht diese "Erklärungen" auszuschließen - aber das ist für Vorurteile bei Richtern ja egal.)

Schwarze sind selber Schuld./Zum Glück war's nur ein Schwarzer

Insgesamt meines Erachtens nach eine sehr interessante Studie, die man mal in Deutschland replizieren sollte. Ich würde ähnliche Ergebnisse erwarten. Anstatt Schwarze würde ich allerdings Osteuropäer (inklusive Deutsche mit Migrationshintergrund) und Muslime verwenden.

Als männerrechtliche Argumentationsgrundlage ist sie sehr gut geeignet, da sie wirklich deutlich zeigt, was Geschlecht für einen Effekt haben kann. Durchschnittlicher Gefängnisaufenthalt Mann Täter/Frau Opfer: 16 Jahre; dagegen Frau Täter/Mann Opfer: 5,7 Jahre.

Man könnte jetzt argumentieren, dass hier Äpfel und Birnen verglichen werden, falls es deutliche Geschlechterunterschiede in der Zusammensetzung der Verbrechensverhältnisse gibt. Aber selbst für besoffene Autofahrten mit Todesfolge zeigt sich, dass Frauen mit männlichen Opfern ein Drittel der Strafe von Männern mit weiblichen Opfern erhalten.

Systematische Diskriminierung ist selten so deutlich.


Erkenntnisse wie die hier zitierten sind Teil meines Buches Plädoyer für eine linke Männerpolitik.

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