Sexuelle Gewalt: "Unsere Prozessordnung bis heute nicht auf Problem der Falschbeschuldigungen vorbereitet"
Laien sind weiterhin viel zu voreilig mit der Behauptung, dass alleine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ja irgendeinen Grund haben müssen; auf der anderen Seite ist unsere Prozessordnung bis heute nicht in der Lage, diesem faktischem Stigma zu begegnen. Während alleine ein Ermittlungsverfahren schon zu Vorverurteilungen führen kann, tut das Gesetz weiterhin so, als es sei es nichts bewegendes. Wer das als Betroffener oder Verteidiger ignoriert mag am Ende eine Einstellung erzielen – der Betroffene braucht aber Jahre, um in sein normales Leben zurück zu finden.
Hier findet man den vollständigen Beitrag des Rechtsanwalts Jens Ferner.
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