Mittwoch, April 15, 2015

"Frontberichterstatter" mit Beschwerde gegen väterfeindlichen B.Z.-Artikel erfolgreich

In einem aktuellen Blogbeitrag über gründlich missratene Artikel nimmt der "Frontberichterstatter" zunächst Andreas Kempers jüngste Ausfälle gegen Ronja von Rönne zum Aufhänger, wobei sich Kemper vor allem daran störte, dass die Journalistin ein "von" im Namen trägt. Der "Frontberichterstatter" kommentiert:

Gegen von der Leyens Aussagen zur Frauenquote hat [Andreas Kemper] genau so wenig, wie gegen die Aufschreimitbegründerin (was das auch immer sein soll) von Horst. In seinem Schriftstück geht Kemper hier wie immer von messerscharfen Unterstellungen und Vermutungen aus und zieht genau da Parallelen, wo keine sind. Er nennt ein paar Namen mit einem "von" davor, vergibt Titel ohne Sinn und Verstand, schlimmer als einst Konsul Weyer. (...) Mit seinen Ergüssen, in denen er außer Vermutungen und Unterstellungen nichts Inhaltliches bringt, zeigt Andreas Kemper hier, wessen Geistes Kind er ist. Ronja von Rönne ist adelig, es gibt Adelige die sich, wie andere Menschen übrigens auch, konservativ positionieren, ergo sind Adelige antifeministisch, und ihnen gehört der Mund verboten. Mich erinnert es an die keifenden Reden zum internationalen Judentum, dem ja auch mal ihre Meinungsäußerungen verboten waren, und nicht nur die.


(Bekanntlich verfährt Kemper auf ähnlich krude Weise, um mir eine "rechte" Gesinnung zu unterstellen: Hoffmann veröffentlicht auf Plattformen, auf denen auch aus radikal linker Sicht böse rechte Menschen publizieren, also muss er "rechts" sein und gehört bekämpft. Ein derart simpel gestricktes manichäisches Weltbild macht jeden weiteren Kommentar eigentlich überflüssig.)

Dabei sieht der "Frontberichterstatter" Parallelen zwischen Kempers Art zu argumentieren und der Rhetorik des B.Z.-Mitarbeiters Gunnar Schupelius, dem der "Frontberichterstatter" sinngemäß Polemik und fehlende Korrektheit bei den Fakten anlastet. Eine Beschwerde des "Frontberichterstatters" gegen die B.Z. sei ebenso wie die von 18 anderen fassungslosen Lesern zunächst abgewiesen worden, weil es sich um einen Meinungsbeitrag gehandelt habe.

Hiergegen habe ich einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt und dieses damit begründet, dass [Schupelius] hier eben Sorgerecht und Umgangsrecht verwechselt und beide Rechte nichts miteinander zu tun haben. Mein Antrag wurde mit 6 zu 1 Stimmen angenommen.


Das habe zu folgender Erklärung des Presserats geführt:

Presseethisch bewertet der Ausschuss den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze als so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.


Dass die B.Z. diese Missbilligung tatsächlich veröffentlicht, erwartet der "Frontberichterstatter" offenbar eher nicht.

Immerhin verlinkte aber das Bildblog die Stellungnahme Ronja von Rönnes zu den Ausfällen Andreas Kempers.

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