Schweiz: Auch Vergewaltigung von Männern soll strafbar werden
In der rechtlichen Einordnung von Sexual¬straf¬taten nimmt die Schweiz eine Sonderstellung ein. Bisher können nur Frauen geltend machen, sie seien vergewaltigt worden. Männlichen Opfern von Übergriffen, ob in homo- oder heterosexuellen Begegnungen, steht lediglich die Möglichkeit offen, eine sexuelle Nötigung anzuzeigen.
Das berichtet der Tages-Anzeiger. Allerdings heißt es in dem Artikel auch:
Jegliches gewaltsame Eindringen in den Körper einer anderen Person soll künftig als Vergewaltigung gelten.
Es bleibt also im Grundsatz bei dem bekannten Spiel: Täter ist immer der, der "eindringt". Bringt eine Frau einen Mann gegen seinen Willen dazu, in sie einzudringen, wäre er noch immer nicht das Opfer einer Vergewaltigung. Durch solch hübsche Definitionen bleiben die feministischen Lügenstatistiken über vermeintlich 99 Prozent männlicher Täter bei diesem Verbrechen unberührt.
Neben dem Artikel gibt es übrigens eine Umfrage: "Bisher gelten Männer nur als Täter, nie als Opfer: Soll die Straftat Vergewaltigung geschlechtsneutral definiert werden?" Zu dem Zeitpunkt, da dieser Blogbeitrag online geht, stimmten über 90 Prozent mit Ja.
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