Gerichtsurteil: Männer dürfen keine Frauenvertreter sein
Ein aktuelles Gerichsurteil ist eine klare Botschaft an alle Männer, die glauben, sich für Frauenanliegen einsetzen zu müssen:
Kläger M. bringt vor, er habe für das Amt des Frauenvertreters kandidieren wollen, er habe auch fünf Unterstützer gehabt, und er sei der Meinung, dass er auch als Mann für Frauenrechte eintreten könne. Allerdings steht das Gesetz diesem Plan entgegen, und zwar eindeutig: Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle wahlberechtigt und wählbar. Weiblich sei heute gar nicht mehr zu definieren, meint dagegen M., da es ja allerhand Zwischenstufen bei den Geschlechtern gebe. Der Gesetzeszweck sei übererfüllt, Frauen seien nicht mehr benachteiligt, sondern in der Überzahl, wogegen er als Mann benachteiligt werde. Das bestätigt Richter Rüsch. M. sei zwar benachteiligt, aber das sei in Ordnung so. Nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen.
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