Freitag, Februar 07, 2014

Topmanager wehren sich gegen Frauenquote

Für verbitterte Erheiterung sorgte die Rechtsmetapher vom "leeren Stuhl", die Professor Ulrich Seibert, Leiter der Referats für Gesellschaftsrecht, Unternehmensverfassung und Corporate Governance im Bundesministerium der Justiz, vorstellte. Danach könnte folgendes Szenario in Zukunft Realität werden. Kann ein Konzern keine Frau für sein Kontrollgremium finden, bleibt der Stuhl theoretisch leer. Leer heißt in der Praxis jedoch, dass der Platz mit dem "falschen" Geschlecht besetzt ist.

Gegen diese Fehlbesetzung dürfen Anleger künftig klagen. Im Zweifelsfall können die Richter für den leeren Platz dann eine Frau "zwangsbestellen". Angesichts dieser Aussichten waren sich alle Anwesenden einig, dass ein solches Szenario unkalkulierbare Risiken birgt. "Vielfalt im Aufsichtsrat funktioniert nicht durch gesetzliche Zwangsmaßnehmen", sagte Ingo Speich, Fondsmanager bei Union Investment, Partner der "Welt"-Konferenz.


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