Donnerstag, November 07, 2013

Europäischer Gerichtshof: Verfolgte Homosexuelle haben Recht auf Asyl

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Wenn Flüchtlingen in ihren Herkunftsländern Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen drohen und diese dort auch verhängt werden, haben sie in der EU ein Recht auf Asyl.

Im konkreten Fall (Aktenzeichen: C-199/12, C-200/12, C201/12) hatten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um eine Anerkennung als Flüchtlinge gekämpft. In ihren Heimatländern steht Homosexualität unter Strafe. Diese reicht laut Gerichtshof von hohen Geldstrafen bis zu lebenslangen Freiheitsstrafen.


Spiegel-Online berichtet.

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