Freitag, Juli 06, 2012

"Scharfe Klingen – stumpfe Logik"

In der irrwitzigen Diskussion, wie sie bislang über das Kölner Beschneidungsurteil geführt wurde, haben sich schon einige Leute zum Deppen gemacht: Bar fast jeglichen Hintergrundswissens, aber mit enormem rhetorischen Kanonendonner wurde so getan, als sei das Urteil das Lächerlichste, was man seit Jahren gehört habe. (Und ähnlich wie in der Geschlechterdebatte sind die Talkshows so besetzt, dass der Gegner von Genitalverstümmelung eine Einzelstimme bleibt. Hilft es der Bekämpfung von Antisemitismus und Islamophobie wirklich, wenn sich Rafael Seligmanm und Aiman Mayzek von ethischen Richtlinien derart überfordert zeigen und vor allem mit "das haben wir schon immer so gemacht" und "das sind wirklich viele Leute, die das machen" argumentieren?) Jetzt hat der Humanistische Pressedienst die Verrücktheiten und die Kenntnislosigkeit der Befürworter von Genitalverstümmelung in einem ausführlichen Artikel analysiert und irreführende Argumente richtiggestellt. Ein Auszug:

Kritikern des Kölner Urteils zur Beschneidung ist es nicht gelungen, irgendwelche neuen Aspekte vorzubringen, die in der medizinisch-juristischen Diskussion nicht bereits berücksichtigt wurden. Der Umstand, dass nur ein Fünftel der Juden in Deutschland beschnitten ist, wirft die Frage auf, wie repräsentativ die Erklärungen offizieller Religionsvertreter überhaupt sind.

(...) Einerseits erscheinen diese Reaktionen verständlich. Denn bis letzte Woche dürften sich nur die wenigsten Gedanken darüber gedacht haben, wie die Beschneidung von Kindern und Säuglingen strafrechtlich zu bewerten ist. Und der Umstand, dass bisher kaum jemand Anstoß daran nahm und es auch keine wahrnehmbare öffentliche Diskussion darüber gab, musste den Eindruck erwecken, dass die Praxis entweder juristisch nicht zu beanstanden sei oder man zumindest geteilter Meinung darüber sein könne.

Abseits der Öffentlichkeit – in Juristenkreisen – wurde diese Diskussion allerdings geführt. Und es kann auch nicht wirklich überraschen, dass ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass das medizinisch nicht notwendige Abschneiden eines gesunden Körperteils bei einem nicht einwilligungsfähigen Kind unzulässig ist. In jedem anderen Fall wäre vermutlich – und zu Recht – Kritik laut geworden, hätte das Gericht anders entschieden und derartige Handlungen für zulässig erklärt.


Hier findet man den vollständigen Beitrag.

Währenddessen hat MANNdat ein noch ausführlicheres Informationspapier zu diesem Thema online gestellt.

Zuletzt ein Blick ins Ausland: Die hohe Zahl an Todesfällen aufgrund von Beschneidungen führt in Südafrika zu deutlicher Kritik durch eine kommunistische Partei.

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