Mittwoch, Januar 28, 2009

Schweiz: Gemeinsames Sorgerecht soll Regel werden

Die Eidgenossen gehen mit gutem Beispiel voran:

Die geltende Rechtslage stuft der Bundesrat als problematisch ein: Mit der Scheidung verliere ein Elternteil, meistens der Vater, seine Rolle als Erzieher und Vertreter des Kindes. Häufig sei er nur noch ein mit einem Besuchsrecht ausgestatteter Zahlvater.

Diese Ausgangslage wird seit Jahren von Politikern, Wissenschaftlern und Vätervereinigungen kritisiert. Das geltende Recht berücksichtige zu wenig das Wohl des Kindes, das für seine gedeihliche Entwicklung auf beide Elternteile angewiesen sei, lautet die Kritik. Auch würden Väter ungleich behandelt.

Zwar kann auch heute das Sorgerecht nach der Scheidung nicht nur alleine der Mutter oder dem Vater, sondern auch beiden Elternteilen übertragen werden. Letzteres muss jedoch von Mutter und Vater gemeinsam beantragt werden. Oft werde dies jedoch von einem Elternteil missbraucht, um anderweitige Vorteile zu erlangen, kritisiert der Bundesrat.


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