Freitag, Januar 02, 2009

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Ehemännern

Gleich mehrere Leser wiesen mich heute morgen auf eine aktuelle "Tagesschau"-Meldung hin:

Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen hoher Zahlungen an die ehemalige Partnerin in die Sozialhilfe getrieben wird. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem zum Jahreswechel veröffentlichten Urteil. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, in dem ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt wurde. Bisher hatte der BGH nur Eheverträge aufgehoben, die die Ehefrauen finanziell schwer benachteiligten.


Hier geht es weiter. (Zu diesem Text gibt es auch einen kommentierenden Videoclip.)

Bei dieser Gelegenheit zum neuen Jahr noch einmal kollektiv herzlichen Dank an alle, die Genderama mit Hinweisen auf interessante Beiträge versorgt haben.

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