Dienstag, April 01, 2008

"Wir sind mitten in einem tiefgreifenden sozialen Wandel"

Die "Tagesschau" berichtet über ein anstehendes Verfassungsgerichtsurteil zum Besuchszwang für Väter:

Das Ungewöhnliche ist: Dirk B. klagt, weil er sein Kind nicht sehen will. 2004 verfügte das Oberlandesgericht Brandenburg, Dirk B. müsse den Jungen in Anwesenheit eines Jugendamtmitarbeiters alle drei Monate treffen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.


Bei dieser Gelegenheit spricht die "Tagesschau" auch an, dass die meisten Väter das entgegengesetzte Problem haben:

Während die Karlsruher Richter heute darüber entscheiden, ob er zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden kann, ziehen immer mehr Väter vor die Gerichte, um das eigene Kind wenigstens regelmäßig sehen zu können. Auch deswegen ist der Fall so aufsehenerregend: Er verläuft gegen einen klaren gesellschaftlichen Trend. (...) Die Kluft zwischen der juristischen Realität und den Ansprüchen der Väter drohe immer tiefer zu werden, sagt Horst-Heiner Rotax, seit 30 Jahren Familienrichter und Vorsitzender der Kinderrechtskommission des Familiengerichtstags: "Mittlerweile streiten Männer nicht nur um das Besuchs- und das Umgangsrecht, sondern verstärkt auch um das Sorgerecht. Dann müssen wir ihnen beibringen, dass das sehr, sehr schwierig ist. Das ist eine Realität in der deutschen Gesetzgebung, um die wir im Moment nicht herum kommen." Besonders die rechtliche Stellung unverheirateter Väter hierzulande sei für EU-Verhältnisse nicht mehr zeitgemäß, erklärt der Soziologe Müller: "Da sind wir ganz einsam, vor allem im Vergleich mit Finnland, Portugal, Schweiz, Österreich und Malta. In der EU haben die meisten Länder die gemeinsame Sorge für das Kind als Regelfall - egal, wie die Eltern rechtlich zueinander stehen."


Das Urteil des Verfassungsgerichts lautete: Väter dürfen nicht vom Staat zum Umgang gezwungen werden. Experten begrüßen das Urteil, wie Spiegel-Online vermeldet. Dass das Urteil vernünftig ist, erkennt man unter anderem auch daran, dass der Verband alleinerziehender Mütter (nicht gerade ein Unterstützer der Männerrechtsbewegung) darüber motzt.

Nachtrag, am selben Nachmittag:
Mein Schweizer Korrsepondent wendet gegen obige Darstellung des Soziologen ein: "In der Schweiz gibt es das gemeinsame Sorgerecht lediglich, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Ist die Mutter also dagegen, wird ihr in aller Regel das alleinige Sorgerecht zugesprochen!"

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