"Influencerin ruft zu Kastration auf – Was diese Kampagne über unseren Feminismus verrät"
1. Im Frauenmagazin "Desired" bricht Andrea Zschocher mit der in solchen Zeitschriften ungeschriebenen Regel, Unsäglichkeiten im Feminismus zu ignorieren, und macht einen konkreten Fall zum Thema:
"Kastrieren statt kontaktieren" – so wirbt Content-Creatorin Lisa Sophie Wolff zusammen mit der Mission Tierrettung für eine Kampagne für die Kastration rumänischer Straßenhunde. Die Idee: Mit einer Spende von 40 Euro kannst Du einem Hund diese tierärztliche Behandlung ermöglichen und dabei den Namen Deines Ex-Partners oder Deiner "Red Flag" symbolisch beisteuern. Was viele als humorvoll feiern, offenbart gesellschaftliche Abgründe, die feministische Gleichheit auf den Prüfstand stellen.
Mir ist klar, dass die Aktion nicht wörtlich gemeint ist. Die Kastration betrifft einen Hund, nicht den Expartner. Aber der implizite Kontext bleibt: die symbolische Verbindung von jemandem, der dich enttäuscht hat, mit einer Handlung, die historisch mit Gewalt, Bestrafung und Machtdemonstration assoziiert wird. Was auf den ersten Blick für viele auf Social Media witzig und erleichternd erscheint, sendet in meinen Augen eine gefährliche Botschaft. Klingt nach Spielverderberin, wenn ich sage: Gewalt ist nie okay, auch nicht gegen Männer. Ist aber eine Tatsache.
Stellen wir uns nur mal vor, dass Männer denselben „Scherz“ machen und dazu aufrufen würden, Ex-Freundinnen symbolisch sterilisieren zu lassen. Es gäbe einen Aufschrei, Empörung und Wut wären verständlicherweise groß. Warum also fällt es uns dann so leicht, genau diese Mechanismen umgekehrt zu akzeptieren?
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2. Mehrere Medien berichten über eine Entwicklung im Auswärtigen Amt unter Johann Wadephul, wobei sie sich offenbar auf folgenden Artikel der B.Z. beziehen, der nicht online steht:
Deutschlands Chefdiplomat hatte vor einigen Wochen das Gender-Regime seiner Vorgängerin Annalena Baerbock (45, Grüne) beendet. In einer Anweisung im Intranet erlaubte er allen Beamten ausdrücklich, auf die von Baerbock noch verlangten weiblichen Formen (u. a. Sternchen im Wort) zu verzichten. Einen Zwang zum Gendern gibt es seitdem nicht mehr.
Doch zwei Abteilungsleiterinnen geht dies offenbar gegen den Strich. Nach B.Z.-Informationen weigerten sich die Leiterinnen der Abteilungen Kultur und Globale Ordnung, Aktenvorgänge ohne gendergerechte Sprache zu genehmigen. Mehr noch: Sie ließen die Dokumente links liegen, anstatt sie an Staatssekretäre und Minister weiterzureichen. Der Gender-Streik fiel irgendwann auf, weil wichtige Dokumente nicht im Ministerbüro ankamen.
Das Auswärtige Amt bestreitet die Vorgänge auf B.Z.-Anfrage nicht. Ob die beiden Beamtinnen dienstrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, ist offen. Insider sprechen von "Sabotage der Verwaltungsvorgänge".
Die Abteilungsleiterinnen ließen eine B.Z.-Anfrage unbeantwortet.
3. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass alleinstehende, gesunde und erwerbsfähige Frauen, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten haben, nicht allein aufgrund ihres Geschlechts als besonders vulnerabel gelten und deshalb grundsätzlich dorthin zurücküberstellt werden können. Im konkreten Fall ging es um eine jesidische Irakerin, die zu ihren in Deutschland lebenden Eltern wollte; das Gericht sah trotz der schwierigen Lebensbedingungen in Griechenland keine hinreichende Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung. Frauen müssten sich demnach grundsätzlich ebenso wie Männer auf wechselnde Unterkünfte, Hilfsorganisationen und die Aufnahme von Arbeit einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof verwies sogar auf Beschäftigungsmöglichkeiten in Landwirtschaft, Tourismus, Gastronomie, Pflege und Reinigung sowie gegebenenfalls in der Schattenwirtschaft. Auch das Risiko sexualisierter Gewalt bewertete er in Griechenland nicht als außergewöhnlich hoch. Frühere Gerichtsurteile hatten in solchen Fällen Frauen einen besonderen Schutz zugesprochen, der Männern versagt blieb.
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