Tiermedizinerin klagte auf Titel "Doctora"
In einem vom Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover, Urt. v. 22.03.2000 – Az. 6 A 1529/98) entschiedenen Fall wurde einer Tiermedizinerin nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens der Grad eines "Doctor medicinae veterinariae" verliehen. Glücklich war sie darüber nicht. Sie sah sich durch die "Verleihung des männlichen Titels doctor (…) dauerhaft und erheblich betroffen, weil sie mit ihm ein ganzes Leben lang existieren müsse". Sie forderte daher von der Universität, dass ihr der "Grad einer Doctora medicinae veterinariae“ (Kurzform: Dr. a med.vet.)" verliehen wird.
Hier erfährt man, welches Urteil das Gericht fällte.
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