Mittwoch, März 11, 2015

Lesermail (Klage gegen Frauenquote)

Einer meiner Leser schreibt mir zu dieser Verfassungsklage:

Leider dürfte die Klage aus rein formalen Gründen abgewiesen werden. Das Verfassungsgericht stellt hohe Anforderungen an die Klageschrift, so dass in der Regel ohne juristische Hilfestellung eingereichte Klagen erst gar nicht angenommen werden.

Man sollte potentiellen Klägern einen Pool an Informationen und Fakten bereit stellen, die die vorgetragenen Befürchtungen auch untermauern. Z.B Stellungnahmen von Headhuntern, Studienergebnissen zum Einfluss der Frauenquote auswerten und weiteres, das belegt das nicht patriarchalische Unterdrückung, sondern andere Faktoren für eine Verteilung jenseits des Anteils des Geschlechts in Aufsichtsräten und Vorständen sorgen.

Die Manndat-Seite dürfte dafür wohl die erste Wahl sein.

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