Donnerstag, Februar 05, 2015

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt vergifteten Freispruch

Im Fall Cleve gegen BR Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Reichweite der Unschuldsvermutung auseinandergesetzt. Das Urteil ist auch deshalb interessant, weil das Bundesverfassungsgericht den Fall erst gar nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Im Wesentlichen ging es in dem Urteil um die Frage, ob ein Gericht gegen die Unschuldsvermutung verstösst, wenn es einen Angeklagten zwar freispricht, aber in der Begründung des Urteils zu erkennen gibt, dass der Angeklagte wahrscheinlich eine Straftat begangen habe.


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