Donnerstag, Februar 26, 2015

Anklage wegen Betrug: Kachelmanns Ex bekam zu Unrecht Prozesskostenhilfe

Claudia D. ließ nach dem Urteil in erster Instanz über ihren Anwalt eine Erklärung verbreiten: Demnach sei die Entscheidung "leider auch nur ein verschwindend kleiner Sieg für alle gedemütigten, diffamierten, missbrauchten und misshandelten Frauen in diesem Land! Der Kampf muss weitergehen!" Doch offenbar führt sie diesen Kampf mit unlauteren Mitteln. Die Prozesskostenhilfe wurde Claudia D. in Frankfurt damals tatsächlich gewährt – wie sich zeigen sollte, zu Unrecht.


Die Zeit berichtet (und formuliert so, als sei es eine Tatsache, dass "Claudia D." tatsächlich diesen Kampf führe, nur eben "mit unlauteren Mitteln".) Weiter berichtet Die Zeit, dass die Staatsanwaltschaft den Behauptungen von Claudia D. nicht glaubte und sie deshalb wegen versuchten Betrugs anklagte:

Vor zwei Wochen kam es vor dem Amtsgericht Frankfurt zu einer Hauptverhandlung, die dann nach Paragraph 153a, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde: Claudia D. muss 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, damit wurde der strafrechtliche Vorwurf wegen geringer Schuld fallengelassen.

(...) "Eine Überraschung ist das nicht", sagt Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn zu dem Fall. "Die falsche Opferrolle hat Frau D. offenbar geholfen, aus der Sache mit einem blauen Auge herauszukommen. Wollen wir nur hoffen, dass sie ihre dem Landgericht Frankfurt verschwiegenen Einnahmen wenigstens versteuert hat. Nach den bisherigen Erfahrungen mit ihr und ihrer Unterstützerin Alice Schwarzer würde ich nicht darauf wetten."


Inzwischen hat Kachelmanns Prozess gegen diverse Medien um Schmerzensgeld begonnen – und das Gericht ließ bereits durchblicken, dass Kachelmanns Klage berechtigt sein könnte. Dabei kann man schon an den die Artikel begleitenden Fotos wunderbar erkennen, wie unterschiedlich der Stern und die Süddeutsche Kachelmann wahrnehmen.

kostenloser Counter