Donnerstag, Januar 29, 2015

Spektakuläres Urteil: Gutachterin muss 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Die Welt berichtet:

22 Monate als Unschuldiger hinter Gittern sind nicht spurlos vorübergegangen an Norbert K. Der 71-jährige Saarländer schläft schlecht, und wenn er wegdämmert, plagen ihn Albträume. Unter einem Tinnitus leidet er auch seit seiner traumatischen Haft, aber nicht nur die Gesundheit macht dem einst so durchtrainierten Langläufer Sorgen. Ein Berg von Schulden hat sich aufgehäuft bei dem früheren Bundeswehrbeamten, der 2004 wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden war – obwohl er komplett unschuldig war, wie sich später herausstellte.

(...) Doch wenigstens in Geldangelegenheiten könnte es nun eine weitere Entlastung geben: Eine Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hat K. 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen – die eine Homburger Gerichtspsychologin zahlen muss. Denn der Saarländer war wegen eines fehlerhaften Gutachtens der Psychologin schuldig gesprochen worden. (...) Das Urteil ist spektakulär. Nur selten werden vom Gericht beauftragte Sachverständige oder Experten für Fehler zur Verantwortung gezogen. (...) Wie fast zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausgearbeitet wurde, ignorierte die vom Gericht beauftragte Psychologin in ihrem Glaubwürdigkeitsgutachten reihenweise Fakten, als sie die Vorwürfe der 13-Jährigen "mit hoher Wahrscheinlichkeit" als wahrheitsgetreu einstufte.


Ich denke, von solchen Gutachterinnen können viele Männer, insbesondere Väter, ein Lied singen.

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