Lesermail (Früherkennung bei Hodenkrebs)
Einer meiner Leser schreibt mir:
Danke für den Beitrag zur Früherkennung bei Hodenkrebs und den Link zu dem entsprechenden Artikel. Die Autorin übernimmt hier unreflektiert die Auffassung, die bislang auch von führenden Urologen und Andrologen verbreitet wird, dass für junge Männer mit Wegfall der Wehrpflicht eine "große Lücke" bei der Krebsfrüherkennung klafft:
"Seit die allgemeine Wehrpflicht und damit die flächendeckende Musterung abgeschafft wurden, klafft zwischen der letzten Vorsorgeuntersuchung für 12- bis 14-Jährige und der gesetzlichen Krebsfrüherkennung für Männer ab 45 eine große Lücke."
Erst einmal ist das angegebene Alter (12 -14 Jahre) falsch. Für diese Altersgruppe hat es nie eine Früherkennung gegeben. Die Musterungsuntersuchungen fanden frühestens ab 17,5 Jahre statt.
Dann wird einfach behauptet, dass diese Untersuchungen ein adäquater Ersatz für eine qualifizierte Vorsorgeuntersuchung sind. Die Autorin selbst schreibt, dass diese Untersuchung am besten von Urologen oder Andrologen vorgenommen wird: "Junge Männer müssen also die Untersuchung, die am besten ein Urologe oder Androloge vornimmt …"
Tatsache ist, dass diese Untersuchungen überwiegend von Personal ohne fachärztliche Qualifikation vorgenommen wurden, in den meisten Fällen selbstverständlich weiblich (sowohl Ärztin als auch Beisitzerin – obwohl die Mehrzahl der Sanitätssoldaten männlich ist), damit die jungen Männer kapieren, dass sie sich nicht über sexuelle Demütigungen zu beschweren und gefälligst zu gehorchen haben. Zum Teil kamen Ärztinnen frisch von der Uni und hatten lediglich die zusätzlichen Seminare der BW zur Musterungsuntersuchung absolviert. Waren also entsprechend jung und unerfahren.
Ein analoges Vorgehen bei weiblichen Bewerberinnen mit umgekehrten Rollen der Geschlechter bei der Intimuntersuchung gibt es selbstverständlich nicht – sie findet schlicht gar nicht statt(!). Eine Überprüfung auf "Entzündungen, Parasitenbefall u. ä." (frei zitiert nach einer Stellungnahme des ehemaligen parlamentarischen Staatssekretärs Kossendey) im Genitalbereich durch das andere Geschlecht unter erzwungenen Bedingungen bleibt den Frauen erspart. Hier hält man sich an gesetzliche Prinzipien, wie sie z. B. bei angeordneten Intimuntersuchungen im Rahmen von Strafprozessen gelten – bei Männern nicht!
Und schließlich: Warum wird medizinische Vorsorge bzw. Früherkennung für Männer wie selbstverständlich "militarisiert"? Eine Frage, die vielleicht gerade für linke Männerrechtler interessant ist.
Begrüßenswert ist schließlich wieder der Einsatz der Autorin für ein Früherkennungskonzept im zivilen Gesundheitswesen.
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