Dienstag, Juli 08, 2014

Heribert Prantl: "Dass Frauen bevorzugt befördert werden, klingt gut ..."

"Frauen sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern." So steht es in den Gleichstellungsgesetzen, Gleichberechtigungsgesetzen und den Chancengleichheitsgesetzen, die es in Deutschland seit den frühen Neunzigerjahren gibt. Die Formulierung, dass Frauen "bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" bevorzugt befördert werden, klingt gut, funktioniert aber nicht. (...) Um dies zu ändern, sei es geboten, das Herumdoktern an den Qualifikationskriterien - Papier nennt es die "Ausdifferenzierung der Qualifikationsmerkmale" - gesetzlich zu beschränken. Eine Neuregelung der einschlägigen Gesetze könnte laut Papier so ausschauen: "Frauen sind bevorzugt zu befördern, soweit ein Bewerber nicht eine offensichtlich bessere Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung vorzuweisen hat."


Heribert Prantl macht's mal wieder unnötig kompliziert. Bastelt doch einfach ein "Chancengleichheitsgesetz", das festlegt, dass Frauen bevorzugt zu befördern sind, solange es überhaupt einen weiblichen Bewerber auf einen Posten gibt. Das ist doch sowieso das, was ihr eigentlich wollt, und so ziemlich jedem auch nur halbwegs aufmerksamen Beobachter ist das längst klar geworden. Ich an eurer Stelle würde mir die ganze Tünche alberner Verklausulierungen einfach sparen.

Und wie üblich stehen die Leserkommentare, insbesondere die am häufigsten empfohlenen Kommentare, dem journalistischen Beitrag diametral gegenüber.

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