Verfassungsgericht: Biologische Väter haben das Nachsehen
Das Bundesverfassungsgericht gibt der sozialen Familie den Vorrang. Biologische Väter haben keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Zwickau wiesen die Karlsruher Richter zurück.
Die Frankfurter Allgemeine berichtet.
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