Doña Carmen: "Persilschein für Alice Schwarzer – Verbreitung von Unwahrheiten erlaubt"
Die Prostituiertengruppe Doña Carmen berichtet über ein heute ergangenes Urteil des Frankfurter Landgerichts:
Alice Schwarzer – so das Gericht – verletze mit nachweislich unwahren Behauptungen zwar in einem "die Grenze der Unerheblichkeit übersteigenden Maß" das Persönlichkeitsrecht der Antragsteller (Doña Carmen e.V.). Doch könne das Gericht in "Abwägung der hier maßgeblichen Umstände" keine "besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung" erkennen. Denn Schwarzers "Unzulässigkeiten" beschränken sich "nur auf einen kleinen Teil des Druckwerks". Letzteres stimmt in der Tat: Schwarzer ist nur auf drei Seiten ihres Skandal-Buchs über Doña Carmen hergezogen. Das war offensichtlich zu wenig. Doña Carmen muss daher die Veröffentlichung und Verbreitung der dort behaupteten Unwahrheiten ertragen!
Dieses Urteil erinnert an frühere Gerichtsurteile, bei denen andere Akteure aus der feministischen Bewegung, namentlich Simone Schmollack und Thomas Gesterkamp, für ihre Unwahrheiten ebenfalls einen gerichtlichen Freibrief erhielten. Es bleibt also nur, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es das feministische Lager mit der Wahrheit nicht immer so genau nimmt.
Immerhin muss Alice Schwarzer Doña Carmen zufolge in der zweiten Auflage ihres Buches ihre wahrheitswidrigen und ehrabschneidenden Äußerungen über den Verein korrigieren.
<< Home