Freitag, Oktober 04, 2013

"Vergewaltigung" war Seitensprung

"Der Staat kann sich in diesem Bereich keine falschen Verdächtigungen bieten lassen", begründete Strafrichter Wieland Stötzel am Mittwoch das Urteil des Gießener Amtsgerichts wegen einer falschen Verdächtigung. Sechs Monate Haft auf Bewährung erhielt die Angeklagte. (...) Der Richter nahm an, dass die Butzbacherin "durch das Verfahren beeindruckt" sei und keine Wiederholungsgefahr bestehe. Als Bewährungsauflage muss die 29-Jährige 500 Euro an das Frauenhaus Wetterau zahlen, "wo Frauen geholfen wird, denen wirklich übel mitgespielt wird", so Stötzel.


Die Gießener Allgemeine berichtet.

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