14jähriger hinterlässt Knutschfleck bei 13jähriger: Rein in die Sexualstraftäterdatei
Ein 14jähriger Junge hatte mit einem 13jährigen Mädchen Küsse ausgetauscht und durch die Kleidung hindurch ihre Genitalien berührt. Mehrere Gerichtsverfahren später wurde er wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verwarnt, musste gemeinnützige Arbeit ableisten, eine DNS-Probe abgeben und gelangte in die Datei für Sexualverbrecher – das alles abgesegnet durch die Instanzen bis hin zum Landgericht Erfurt. Ob dies legitim war, musste jetzt das Bundesverfassungsgericht beurteilen. Telepolis berichtet.
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