Mittwoch, Juli 10, 2013

taz berichtet über die Unwahrheiten von Simone Schmollack und Thomas Gesterkamp

In einem aktuellen Artikel berichtet Heide Oestreich für die Berliner "tageszeitung" über die Unwahrheiten, die schon seit einiger Zeit gegen Männerrechtler und ihre Unterstützer verbreitet werden. Dass Oestreichs Artikel gewohnt tendenziös geraten ist und die tatsächlich relevanten Informationen unter viel rhetorischer Schaumschlägerei zu verbergen sucht, hat sicher nichts damit zu tun, dass die von Oestreich verteidigten Autoren Simone Schmollack und Thomas Gesterkamp ebenfalls in der "taz" veröffentlichen ...

Bereits im ersten Absatz ihres Artikel erwähnt Oestreich, dass ein Pamphlet des Publizisten Hinrich Rosenbrocks (wie Oestreich, Schmollack und Gesterkamp dem feministischen Lager zuzurechnen) als "unwissenschaftlich" angegriffen wurde. Sie verschweigt indes, von wem dieser Vorwurf stammt – nämlich von dem Bildungsforscher Michael Klein und einer der bekanntesten deutschen Soziologinnen, Dr. Heike Diefenbach – und wie gut er untermauert ist. Stattdessen wird dieser Vorwurf eingebettet in eine Reihe von gegen Rosenbrock gerichtete Pöbeleien, was offenbar suggerieren sollen, dass er ähnlich wenig ernst zu nehmen sei.

Was die von Simone Schmollack und Thomas Gesterkamp verbreiteten Unwahrheiten gegen Teile der Männerbewegung angeht, aalt sich Oestreich vor allem in dem Triumph, dass Gerichte diese Ausfälle bislang als wenig relevant empfanden:

Auch taz-Redakteurin Simone Schmollack landete vor Gericht. Sie hatte ein antifeministisches Buch für Deutschlandradio Kultur rezensiert und über Mitautorin Ebeling geschrieben, diese habe sich "nur noch für Jungen und Männer" eingesetzt. Ebeling bestritt dies und verlangte eine Richtigstellung. Da ihr Ruf nachhaltig geschädigt sei, sollte auch ein Schmerzensgeld fließen. Auch hier entschieden die Richter für die Beklagte. Das "nur noch" sei als Ironie verständlich, da auch der Rest des Textes im ironischen Ton abgefasst sei.


Tatsächlich machte der Rest des Textes vor allem kenntlich, dass Schmollack das fragliche Buch offenbar kaum gelesen hatte und darin angeblich enthaltene Inhalte stattdessen zusammenphantasierte, weshalb Deutschlandradio Kultur für diesen Pseudojournalismus um Verzeihung bat, das Audio-Podcast sperrte und die schriftliche Fassung von Schmollacks Unsinn umschreiben musste. So viel Wahrheit möchte Heide Oestreich ihren Lesern offenbar nicht zumuten – aber vielleicht muss man ja auch ihren Artikel ironisch verstehen ...

Mit der Wahrheit auf Kriegsfuß stand auch Thomas Gesterkamp – dem von Expertenseite übrigens ebenfalls mangelndes wissenschaftliches Arbeiten vorgeworfen wird – wobei auch Gesterkamp vor Gericht Glück hatte. Wahrheitswidrig hatte Gesterkamp berichtet, dass MANNdat Mitveranstalter des Antifeminismus-Treffens 2010 in der Schweiz gewesen sei. Dazu merkt Oestreich an:

Aber Manndat war kein Mitveranstalter, und das Grußwort fiel aus – was Gesterkamp nicht wusste, weil er nicht vor Ort war. "Das war eine Bagatelle in einer Publikation, deren Auflage 700 Exemplare umfasst", sagt Gesterkamp dazu. Switchboard druckte eine Gegendarstellung und fand, der Fall sei damit erledigt. Nicht so der Verein Manndat, der auf Unterlassung klagte. Das aber wies das Gericht zurück: Gesterkamps Ungenauigkeiten seien so "unerheblich", dass sie dem Persönlichkeitsbild des Klägers nicht schadeten.


Derartige Gerichtsurteile sind einer der Gründe, warum ich bisher darauf verzichtet habe, gegen Unwahrheiten, die dieser Klüngel auch gegen mich verbreitet, juristisch vorzugehen. Beispielsweise stellte Gesterkamp in seiner Hetzschrift mein Blog Genderama als "Blog des Buchautors und fanatischen Antifeministen Arne Hoffmann" vor, "der bei seinen Verlinkungen keine Berührungsängste zu rechtsextremen Seiten hat". Jeder Beleg dafür fehlt natürlich, was nicht weiter auffällt, weil das in Gesterkamps Schrift fast durchgehend der Fall ist. Offenkundig sollen mich solche Unterstellungen diskreditieren – aber hat eine Klage dagegen Aussicht auf Erfolg? Vermutlich nicht: Begriffe wie "rechtsradikal", "rechtsextrem" etc. sind durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt und hängen von der politischen Positionierung desjenigen ab, der solche Begriffe verwendet. Was etwa für Thomas Gesterkamp, Andreas Kemper & Co. schon "rechtsextrem" ist, kann aus Sicht vieler weniger stark ideologisierten Menschen noch links der Mitte angesiedelt sein. Ebensogut könnte Thomas Gesterkamp vor Gericht auftreten und behaupten, ich hätte schon mal die Schweizer "Weltwoche" verlinkt, und die sei aus seiner Sicht eben rechtsextrem - wie albern man das auch finden mag.

Heide Oestreich mag Triumphgeheul darüber ausstoßen, dass die zitierten Unwahrheiten und fehlendes wissenschaftliches Arbeiten gerichtlich nicht geahndet wurden. Ob sie ihren Mitstreitern einen Gefallen damit tut, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es bei deren Form von Berichterstattung immer wieder zu derartigen Vorwürfen kommt, mag man bezweifeln. Dass bei Texten, die so gestrickt sind wie die von Rosenbrock, Schmollack und Gesterkamp nämlich gerichtliche Urteile keineswegs das Maß aller Dinge sind, stellte beispielsweise der Soziologe Professor Burkhard Liebsch in dem Forschungsband Verletzende Worte. Die Grammatik sprachlicher Missachtung fest, wo er befindet:

Besonders in verächtlicher Rede, die andere geradezu moralisch vernichtet, zeigt sich deutlich, wie tiefgreifend Worte verletzen können, ohne überhaupt mit dem Recht in Konflikt zu geraten. Kein Gesetz und keine Sprachpolizei kann gewährleisten, dass man anderen mit sprachlichen Mitteln nicht derart Gewalt antut. Gewiss: Volksverhetzung, Rufmord, üble Nachrede und Verunglimpfung anderer stehen unter Strafe. Aber die in solchen Delikten zum Ausdruck kommende Gesinnung versteht es nicht selten, sich raffiniert zu erkennen zu geben, ohne das Risiko einzugehen, dafür belangt zu werden.

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