Mittwoch, Juni 05, 2013

Gerichtsurteil: Gemeinsames Sorgerecht, weil Mutter nicht kommunizieren will

Wegen einseitiger unbegründeter Kommunikationsverweigerung einer unverheirateten Mutter wurde dem Vater sein Teil des Sorgerechts zugesprochen. Das KG Berlin überließ es damit nicht ausschließlich dem Verhalten der Mutter, über das Wohl des Kindes zu entscheiden.


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Das Urteil ist deshalb wegweisend, weil der Abbruch der Kommunikation Müttern normalerweise als goldener Weg empfohlen wird, um gemeinsames Sorgerecht zu blockieren. Dazu bloggte erst gestern Lucas Schoppe. Und auch in dem Artikel zu dem aktuellen Urteil heißt es nicht ohne Grund rückblickend auf ein früheres Urteil des Verfassungsgerichts:

In diesem Urteil betonten die Verfassungsrichter (...), dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht angeordnet werden dürfe, wenn zwischen den Eltern Streitigkeiten oder keine ausreichende Kommunikation bestehe. In diesem Fall könne das Kindeswohl gefährdet sein. Dies sahen einige Gerichte jedoch zum Teil anders. Denn nach dieser Rechtsauffassung hatte es immer noch ausschließlich die Mutter in der Hand hatte, dem Vater die elterliche Sorge zu verweigern. Wollte sie das alleinige Sorgerecht nicht teilen, brauchte sie nur nicht mehr mit dem Vater zu kommunizieren.


Das aktuelle Urteil des Kammergerichts Berlin weist endlich in eine andere Richtung:

Auf eine einseitige Kommunikationsverweigerung kann die Mutter jetzt auch von Gesetzes wegen zukünftig nicht mehr bauen, will sie das alleinige Sorgerecht behalten. Im Gegenteil: Sie läuft damit Gefahr, den Sorgerechtsstreit zu verlieren.


Spontan kommen mir bei diesem Urteil zwei Fragen in den Sinn: Mit welchen Strategien wird der Verband alleinerziehender Mütter jetzt wohl sicherstellen, dass möglichst viele Mütter alleinerziehend sind? Und wann gibt es einen ähnlichen Umbruch in der Geschlechterpolitik insgesamt, bei der Feministinnen sich bis heute damit durchsetzen, dass sie sich schlicht stur weigern, mit Männerrechtlern ins Gespräch zu kommen?

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