Gender und Verfassungsrecht
Unter der Überschrift Hat das Grundgesetz ein Geschlecht? findet man in der heute erschienenen Ausgabe der Zeitschrift "Blätter für deutsche und internationale Politik" einen Beitrag der feministischen Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer. Der Beitrag ist nur gegen eine Zahlung von 2 Euro einsehbar, aber bereits seine ersten Zeilen, die mir gerade per Mail zugegangen sind, sind aussagestark genug. (Ja, ich habe die Info-Liste der "Blätter" im Abo. Bevor die Redaktion auf den radikalfeministischen Trip kam, war das aus linker Perspektive eine durchaus reizvolle Zeitschrift.) Der Beitrag beginnt so:
Sowohl im Grundgesetz als auch in den Rechtswissenschaften und der Rechtsprechung ist die Hegemonialstellung des "Männlichen" nach wie vor unangefochten - mit nachhaltig negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Was Gender in diesem Kontext bedeutet und wie Gender Studies helfen können, Missstände im Rechtswesen aufzudecken, ergründet die Rechtsprofessorin und Richterin am Bundesverfassungsgericht Susanne Baer. Die Auseinandersetzung mit Geschlechterverhältnissen ist ihrer Ansicht nach gesellschaftlich zentral - nicht zuletzt, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen.
Obwohl dieser Teaser natürlich mörderverlockend klingt, bringe ich im Moment einfach nicht das Geld zusammen, um mir den
Allen Genderama-Lesern trotzdem ein frohes Weihnachtsfest – ich hoffe, dass dieser Wunsch angesichts der herrschenden Geschlechterpolitik nicht allzu sarkastisch klingt.
(Nachtrag: Inzwsichen haben mir zwei Leser den Artikel freundlicherweise als Weihnachtsgeschenk zugeschickt - ich bin also versorgt und reiche ihn natürlich auch intern weiter. Es lohnt sich aber wirklich nicht, dafür weiteres gutes Geld auszugeben, und ich setze mich über Weihnachten ganz sicher auch nicht hin, um den Inhalt für Genderama auseinanderzupflücken.)
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