Männer mit Kuckuckskindern können Geld zurückfordern
Spiegel-Online berichtet:
Jahrelang zahlte ein Mann aus Niedersachsen Unterhalt für drei Kinder, dann kam heraus: Er ist nicht der leibliche Vater. Der Getäuschte fordert seine Unterhaltsleistungen vom mutmaßlichen Erzeuger zurück - der Bundesgerichtshof gab ihm nun recht.
Weiter geht es hier. Und wer vor Juristendeutsch keine Angst hat, kann hier die entsprechende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs nachlesen.
Nachtrag, eine halbe Stunde später: Auch die FAZ berichtet.
Labels: Vaterschaft, Vaterschaftstests
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