Donnerstag, April 17, 2008

Männer mit Kuckuckskindern können Geld zurückfordern

Spiegel-Online berichtet:

Jahrelang zahlte ein Mann aus Niedersachsen Unterhalt für drei Kinder, dann kam heraus: Er ist nicht der leibliche Vater. Der Getäuschte fordert seine Unterhaltsleistungen vom mutmaßlichen Erzeuger zurück - der Bundesgerichtshof gab ihm nun recht.


Weiter geht es hier. Und wer vor Juristendeutsch keine Angst hat, kann hier die entsprechende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs nachlesen.

Nachtrag, eine halbe Stunde später: Auch die FAZ berichtet.

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