Sonntag, Februar 11, 2007

Betrogene Väter schlagen zurück

Das aktuelle Time-Magazin enthält einen Bericht über Männer, denen von ihrer Partnerin fälschlich weisgemacht worden war, sie seien der Vater von deren Kind, und die auch nach der Aufdeckung dieses Betruges weiterhin zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet bleiben – entweder an die Mutter oder, wie in einem Fall, direkt an den biologischen Vater, der mittlerweile das Sorgerecht innehatte. Der bei solch einem Betrug angerichtete finanzielle Schaden geht dem Bericht zufolge bis in die Hunderttausende – vom emotionalen Schaden ganz zu schweigen.

In Deutschland entscheidet am Dienstag das Bundesverfassungsgericht, ob die Aufdeckung eines solchen Betruges durch private Vaterschaftstests gesetzlich unterbunden werden soll. Die net-tribune ist verhalten optimistisch.

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