EUROPAGERICHT ZIEHT KARLSRUHE DIE HAXEN STRAMM: MENSCHENRECHTE AUCH FÜR DEUTSCHE VÄTER - OHNE WENN UND ABER
Wie das “Saar-Echo“ unter der Überschrift „Deutscher Justiz wird der Marsch geblasen“ berichtet, widerspricht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, deutsche Richter könnten in solchen Fragen mehr oder weniger willkürlich einen eigenen Spielraum festlegen. Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichte alle Unterzeichnerstaaten unzweideutig, die Straßburger Urteile zu befolgen. Sie sind somit auch für Deutschland bindend.
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