Fall Ulmen: Kritik an manipulativer Berichterstattung des SPIEGEL
1. In der Legal Tribune kritisiert deren Chefredakteur Dr. Felix Zimmermann die locker-lässige Art, wie der SPIEGEL mit seinen juristischen Niederlagen gegen Christian Ulmen umgeht:
Der Spiegel stellt die Teilniederlage gegen Christian Ulmen als unbedeutend dar. Zu Unrecht. Laut OLG Hamburg hat das Magazin einen Deepfake-Verdacht aufgestellt, der rechtspolitisch für Furore sorgte, für den es aber keine Belege hatte.
(…) Berichtet ein journalistisches Medium über den eigenen Fall, muss es sich allerdings an journalistischen Prinzipien messen lassen: wahrheitsgemäß, vollständig und ausgewogen informieren. Dass ein hohes Risiko besteht, diese Kriterien zu verfehlen, wenn die im Gerichtsprozess angegriffenen Autoren die Feder führen, zeigt sich im "Prozessbericht" des Spiegels im Nachgang zu der OLG-Hamburg-Entscheidung im Fall Christian Ulmen.
Das Problem beim Prozessbericht des Spiegels auf Spiegel.de und Instagram beginnt damit, dass er nicht als Artikel "in eigener Sache" gekennzeichnet ist. Man könnte natürlich sagen, dass sich das aus dem Text ergibt. Doch geht mit einer solchen Dachzeile immerhin der Hinweis an die Leserschaft einher, dass ein Medium berichtet und selbst betroffen ist.
Weiter ist die Überschrift problematisch. Sie lautet: "Beschluss des OLG Hamburg: Spiegel darf weiter über 'virtuelle Vergewaltigung' von Collien Fernandes berichten". Damit wird suggeriert, es handele sich um den wesentlichen Inhalt der Entscheidung. Doch Ulmen hatte weder die Überschrift "virtuelle Vergewaltigung" angegriffen, noch den Vorwurf, dass er Fake-Accounts erstellte und Männern damit suggerierte, Collien Fernandes habe ein sexuelles Interesse an ihnen, inklusive der Versendung von Pornos mit Fernandes ähnlich aussehenden Frauen und zu Fake-Telefonsex.
Gegenüber LTO rechtfertigt der Spiegel die Überschrift. Das OLG habe im Beschluss festgehalten, dass der Spiegel über diesen "unstreitigen Sachverhalt" wegen öffentlichen Interesses berichten durfte. Das stimmt. Das OLG sagt dies in einer Randbemerkung. Gleichwohl wird mit der Überschrift die erfolgreiche Abwehr eines presserechtlichen Angriffs insinuiert, der nie stattgefunden hat.
Warum der Spiegel so agiert, ist kommunikativ durchaus verständlich. Denn umgekehrt wird die Teilniederlage von interessierter Seite, etwa von rechtspopulistischen Medien, übertrieben dargestellt und so getan, als ob nach dem OLG-Beschluss dem Artikel die gesamte Basis entzogen wurde. Doch ist es eine sinnvolle Reaktion für Deutschlands wohl wichtigstes Nachrichtenmagazin darauf ebenfalls unpräzise zu reagieren?
Deutlich problematischer als die Überschrift ist, dass der Spiegel die verlorenen Punkte bis zur Unkenntlichkeit herunterspielt. Was Deepfakes angeht, beginnt es mit der Bemerkung, dass der Beschluss eine "Klarstellung notwendig" gemacht habe. Das insinuiert, zuvor sei etwas "unklar", "missverständlich" gewesen. Doch nach Ansicht des OLG Hamburg ging es nicht um Unschärfe, sondern darum, dass beim Leser der "zwingende" Verdacht erweckt wird, dass Christian Ulmen Deepfakes hergestellt und verbreitet hat.
Vor allem aber erwähnt der Spiegel nicht, warum das OLG den Deepfake-Verdacht untersagte: Es fehlte nach Ansicht des Gerichts am Mindestbestand an Beweistatsachen. Damit spart der Artikel den zentralen Entscheidungsgrund aus. Die Leser erfahren verklausuliert, was der Spiegel ändern muss – aber nicht, warum.
(…) Auffällig ist auch die Wortwahl. Überall dort, wo Ulmen unterliegt, "scheitern" seine Anwälte. Wo der Spiegel verliert, ist von Scheitern dagegen keine Rede. Dort "erlässt" das OLG lediglich Unterlassungen, betrifft die Entscheidung nur "Nebenaspekte", die "den Kern unberührt" lassen und "nur" die Streichung von zwei sowie "nur" die Ergänzung von zwei Sätzen notwendig machten. Auch sonst schöpft der Text das Adjektiv-Repertoire für Irrelevanz mit Formulierungen wie "lediglich", "zwar", "marginal" aus.
Doch ist die Teilniederlage wirklich so unbedeutend? Das OLG hat den Spiegel nicht dazu verurteilt, zwei Ergänzungen aufzunehmen. Es hat zwölf Passagen und über 1.200 Wörter untersagt, weil durch sie im Gesamtzusammenhang der unzulässige Verdacht verbreitet wird, Ulmen habe Deepfake-Videos veröffentlicht.
In einer Überarbeitung des Artikels nach dem Gerichtsurteil fügte der SPIEGEL ein, dass es tatsächlich keine Hinweise auf ein solches Vergehen Ulmens gibt. Dr. Zimmermann merkt dazu an:
Das Leseerlebnis des Artikels ist nun ein merkwürdiges. Erst wird über mehrere Passagen ein Deepfake-Video-Verdacht aufgebaut, dann folgt die Erklärung, dass es dafür keine Hinweise gibt. Die Ergänzung macht aus dem Artikel ein in sich widersprüchliches Konstrukt, das einer journalistischen Abnahme nicht standhalten dürfte.
In den folgenden Absätzen erörtert Dr. Zimmermann, ob dieses nachträgliche Aufhübschen des Artikels durch eingeschobene Passagen ihn tatsächlich rechtssicher macht – es gibt gute Gründe, das anzuzweifeln. "Die Feststellung des OLG, dass der Spiegel-Bericht Ulmen ein falsches Geständnis unterschob, ist allerdings bereits gravierend."
(Als ich noch auf Twitter unterwegs war, habe ich dort Wortmeldungen lesen dürfen, es sei frech und absurd, dass der Tatverdacht gegen Ulmen überhaupt angezweifelt werde, nachdem Ulmen doch eindeutig gestanden habe. Das zeigt eine naive Blauäugigkeit gegenüber Medienbeiträgen, die mich fassungslos macht.)
Zimmermann erinnert daran, dass andere Leitmedien die vom SPIEGEL nahegelegte Vorstellung übernahmen, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Frau angefertigt.
Gerade deshalb drängt sich eine andere Erklärung auf: Wurde der dürftige Deepfake-Recherchestand nicht transparent gemacht, weil dies die angestrebte Wirkung des Artikels geschwächt hätte? Klar ist, die Autoren des Artikels "Du hast mich virtuell vergewaltigt" wollten mehr, als den – so oder so moralisch verwerflichen – Fall Ulmen erklären, sondern ihn als Beleg für die Notwendigkeit rechtspolitischer Verschärfungen der Strafbarkeit im Komplex digitale Gewalt Deepfakes anführen. Das zeigen Interview-Äußerungen einer Spiegel-Autorin, ein parallel veröffentlichtes Interview mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, aber in erster Linie der Text selbst. (…) Die entsprechende Wirkung hat der Artikel nicht verfehlt. Die Medien waren voll mit Berichten, die vor der Folie Ulmen die "Strafbarkeitslücken" von Deepfakes diskutierten (u.a. Zeit, handelsblatt, LTO, Verfassungsblog, tagesschau).
Es ist sinnvoll, journalistisch auf einen fehlenden Rechtsschutz für Opfer einer bestimmten Form sexueller Gewalt hinzuweisen. Abenteuerlich ist, zu diesem Zweck auf die geschilderte Weise vorzugehen.
Zimmermann gelangt zu dem Fazit:
Der Spiegel hat in einem zentralen Punkt der Verknüpfung eines Deepfake-Verdachts mit dem Fall Ulmen eine Niederlage erlitten, die die gesamte Artikelarchitektur in Schieflage bringt. (…) Wäre es in einem solchen Fall nicht zu vermeiden gewesen, ausgerechnet drei Redakteure den Prozessbericht verfassen zu lassen, die den Artikel "Du hast mich virtuell vergewaltigt" maßgeblich als Autoren zu verantworten haben?
Dass diese als mittelbar selbst juristisch angegriffenen Personen ihren eigenen Artikel unbedingt verteidigen wollen, die Teilniederlage kleinreden, sich selbst nicht coram publico hinterfragen – kurzum: nicht zu einer objektiven Betrachtung in der Lage sind, ist emotional ebenso nachvollziehbar wie es durch die Spiegel-Redaktionsleitung hätte verhindert werden müssen.
Diese kritische Auseinandersetzung mit dem dubiosen Herumfuhrwerken des SPIEGEL vermisst man in anderen Leitmedien. Dort gilt das Motto: Einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
2. Die CAMPACT-Kampagne, die Männer als Täter angreift (Genderama berichtete), hat jetzt unter der Überschrift "Wir sind keine Einzelfälle" gestartet. Gewalt in der Partnerschaft wird darin durchgehend auf Männergewalt reduziert, männliche Opfer unsichtbar gemacht, das wichtige Thema in ein ideologisches Framing gezwängt, das diese Form von Gewalt als Ausgeburt eines "Patriarchats" phantasiert. Nebenher macht man Reklame für ein Buch, das dazu nächste Woche erscheinen soll und ähnlich idiotisch gestrickt sein dürfte. Auf einem Foto, das die sexistische Hetze begleitet, sind Düzen Tekkal, Kristina Lunz und Ricarda Lang zu sehen.
3. Unter der Überschrift "Die Daten zeigen: Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle" (ein Statement der hessischen Sozialministerin Heike Hoffmann) berichtet die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz darüber, dass ein Pilotprojekt für eine Männerschutzwohnung jetzt vom Land gefördert wird.
Bisher gab es in Hessen keine Männerschutzeinrichtung. Mit diesem ersten Schritt erfüllt das Bundesland ein Stückweit auch die Anforderungen der EU-Gewaltschutzrichtlinie. Mit ihr schreibt die Europäische Union ab 2027 verbindliche Mindeststandards für Prävention, Schutz, Unterstützung und Intervention fest. Die Richtlinie versteht häusliche Gewalt ausdrücklich als ein Phänomen, das Menschen unabhängig von Geschlecht oder persönlichem Hintergrund betreffen kann. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hilfsangebote so auszugestalten, dass sie allen Betroffenen offenstehen und den unterschiedlichen Formen, Ausprägungen und Unterstützungsbedarfen häuslicher Gewalt Rechnung tragen.
Wenn man nur Ideologinnen ebenso dazu verpflichten könnte, über häusliche Gewalt ebenso angemessen zu berichten …
4. Frohlocket! Auch das Bundesforum Männer macht in einem Positionspapier auf männliche Opfer sexueller Gewalt aufmerksam. Das Papier stammt vom März dieses Jahres; herzlichen Dank an den Leser, der mich gestern darauf hinwies. Das Bundesforum Männer mag die Männerrechtsbewegung zwar öfter unfair angerempelt haben, letztlich tappt es unseren Forderungen dann aber doch immer wieder hinterher.
5. "Zum ersten Mal mehr Frauen als Männer in Hochschulen eingeschrieben" berichtet der SWR über Baden-Württemberg.
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