"Wehrpflicht und Auslandsreisen: Der Betrug an den jungen Männern"
1. In seinem Artikel "Der Betrug an den jungen Männern" (nur im Anriss online) argumentiert Andreas Rosenfelder zum unglücklichen Auftritt von Verteidigungsminister Boris Pistorius:
"Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung", so hatte der SPD-Minister im Stil eines DDR-Funktionärs beschwichtigt, als im April erste Gerüchte über eine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte aufkamen. Wenige Tage später musste er zerknirscht einräumen, dass diese Pflicht tatsächlich besteht. Um das zu wissen, hätte Pistorius nur das neue Wehrpflichtgesetz lesen müssen, das aus seinem eigenen Haus stammt und schon am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Denn in § 3 Abs. 2 WPflG steht geschrieben: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen." Diese Regel galt zuvor nur für den Kriegs- oder Spannungsfall, das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz machte sie zum Normalzustand.
Eine Einschränkung der in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierten Reisefreiheit für Millionen Deutsche, als Überraschungsei in einem Paragrafen versteckt und unbemerkt durchs Parlament geschmuggelt? Dieser verrückte Vorgang lässt nur zwei Erklärungen zu, von denen schwer zu sagen ist, welche alarmierender wäre: Entweder die Bundesregierung weiß nicht, was sie tut – oder sie hat die folgenreiche Klausel mit Absicht im Gesetz versteckt, um ohne demokratische Diskussion rechtliche Tatsachen zu schaffen. Noch schlimmer als dieser gesetzgeberische GAU ist allerdings, was danach geschah. Denn um die irritierte Öffentlichkeit und die alarmierten Verfassungsrechtler zu beruhigen, verkündete Pistorius im April, die Regelung durch eine Allgemeinverfügung seines Ministeriums außer Kraft zu setzen. Tatsächlich heißt es im neuen Wehrpflichtgesetz: "Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen."
Darf der Minister also jederzeit per Unterschrift verfügen, ob die Männer im wehrfähigen Alter von 17 bis 45 Jahren ungenehmigt das Land verlassen dürfen oder nicht? Nein, das darf er nicht – zu diesem Urteil kommt jedenfalls der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einem nun veröffentlichten Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde.
(…) Die wehrfähigen Männer, die im Zweifel ihr Leben für die Landesverteidigung einsetzen sollen, hat Pistorius dabei gleich doppelt betrogen: Erstens, indem er, ohne darüber zu reden und anscheinend sogar ohne es zu wissen, einen Eingriff in ihre Freiheitsrechte vorbereitete. Und zweitens, indem er dann in einem Akt der Anmaßung so tat, als könne er den Fehler durch einen Federstrich wieder aus der Welt schaffen. Es gibt nur einen Weg für Boris Pistorius, und zwar den Gang nach Canossa, also zum Souverän: Der Verteidigungsminister muss das Wehrpflichtgesetz, das so niemals hätte verabschiedet werden dürfen, im Bundestag ändern lassen.
2. Deutschland will ukrainischen Männern im wehrpflichtigen Alter die Aufnahme in der EU erschweren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) machte bei einem EU-Treffen deutlich, einen entsprechenden Vorschlag zum Ausschluss von Männern unterstützen zu wollen.
3. Die Ökonomin Margit Osterloh plädiert für eine Abschaffung der Frauenquote – weil sie Frauen schade, nicht um mehr Fairness gegenüber Männern zu erreichen. Immerhin widerspricht Osterloh dem feministischen Opfernarrativ:
Dass nicht mehr Frauen in Führungspositionen sind, hat heute nicht mehr mit Diskriminierung zu tun, sondern mit Präferenz. Frauen sind heute weder Opfer gesellschaftlicher Verhältnisse, noch werden sie von den Männern am beruflichen Aufstieg gehindert. Sondern Frauen in westlichen Gesellschaften wählen bewusst andere Lebenspläne als die Männer. Die Lebenszufriedenheit von Frauen ist dennoch gross, wie man aus der Glücksforschung weiss. Frauen wollen Chancengleichheit, aber nicht unbedingt Gleichstellung. Man hat gemeint, die Präferenzen der Frauen würden sich jenen der Männer annähern. Aber das ist nicht passiert.
4. In der Frankfurter Allgemeinen enthüllt Nora Levin Überraschendes: "Auch mit Söhnen bin ich glücklich geworden". In dem Artikel schildert sie, wie die Realität ihr geholfen hat, ihre jungen- und männerfeindlichen Vorurteile zu überwinden:
Was mir damals durch den Kopf ging, waren sehr klischeebehaftete Vorstellungen über Jungen und Mädchen – auch das war mir damals übrigens zu peinlich, um sie auch nur auszusprechen. Aber ich nehme fast an, sie gehen vielen werdenden Eltern durch den Kopf, die einen bestimmten Geschlechterwunsch haben.
Ich sah mich einsam und alleine mit zwei stets schweigsamen, unkommunikativen Kindern zu Hause sitzen – denn Jungen sind meistens nicht sehr kommunikativ, nicht wahr? Ich sah mich mit zwei immer schwitzenden, hyperaktiven, untereinander handgreiflichen Kindern in einer Wohnung eingesperrt, in der ich dann abends immer das Tobe-Chaos beseitigen muss – denn alle Jungen sind wild und toben gerne, oder? Ich sah mich im Altersheim sitzen, ohne groß Besuch zu bekommen – denn es sind die erwachsenen Töchter, die sich um ihre Eltern kümmern, nicht die Söhne, richtig?
(…) Zehn Jahre später, meine Söhne sind inzwischen 9 und 13, denke ich ganz anders über die Sache. Es ist keineswegs so, dass ich nicht manchmal denke, ich hätte gerne noch eine Tochter gehabt. Ich frage mich einfach, wie das wohl gewesen wäre. Aber ich habe inzwischen auch verstanden, dass das, was viele Menschen – mich selbst eingeschlossen – so über die Eigenschaften von Jungen und Mädchen denken, doch einfach sehr pauschalisiert ist.
Man mag es kaum glauben.
Der nächste Schritt könnte jetzt sein, zu analysieren, wer einem diese jungen- und männerfeindlichen Klischees überhaupt in den Kopf setzt. Das wird aber nicht geschehen, weil eine Journalistin damit auch ihre eigene Branche kritisieren müsste.
5. Eine geisteswissenschaftliche Fachzeitschrift hat einen Artikel über die elterliche Entfremdung nach juristischen Drohungen zurückgezogen:
Am 19. Mai entfernte das "Integrated Journal for Research in Arts and Humanities (IJRAH)" einen Übersichtsartikel von Robert Keith Head. Dieser legte nahe, dass die Theorie der elterlichen Entfremdung nicht durch Forschung gestützt wird und grundlegende Validitätsanforderungen für psychologische Konstrukte verfehlt.
Dieser Schritt erfolgte, nachdem die Parental Alienation Study Group (PASG) – die sich selbst als internationale, gemeinnützige Mitgliederorganisation beschreibt, die sich der Erforschung und dem Verständnis elterlicher Entfremdung widmet – der Fachzeitschrift vorwarf, "wissenschaftlichen Betrug" veröffentlicht zu haben, und den Rückzug des Artikels forderte, andernfalls drohten rechtliche Schritte. Die Fachzeitschrift erklärte, die Entfernung sei nicht durch "externe Forderungen oder Drohungen" diktiert worden, sondern folgte auf eine "umfassende sekundäre Bewertung" durch die Redaktion und unabhängige Experten für Psychometrie, die kritische methodische und strukturelle Mängel feststellten, welche die wissenschaftliche Validität der Arbeit untergruben.
"Nach diesen internen Erkenntnissen führte unser Redaktionsteam ein direktes, gründliches Gespräch mit Herrn Head, um diese detaillierten Bedenken hinsichtlich der Wissenschaft und der Datenüberprüfung anzusprechen", berichtete Raghvendra Pratap Singh, Rechtsberater von Stallion Publication. "Bedauerlicherweise war der Autor nicht in der Lage, zufriedenstellende Erklärungen oder empirische Validierungen zu liefern, um unsere hochdetaillierten Anfragen aus dem Peer-Review-Verfahren zu klären."
(…) Die PASG schickte am 26. Januar einen Brief an das IJRAH und forderte das Journal auf, den Artikel zurückzuziehen. Die Gruppe führte mehrere Teile des Artikels an, die sie für inakzeptabel hielt. Unter anderem habe Head sich auf nicht peer-reviewte und subjektive Quellen statt auf wissenschaftliche Daten verlassen, Fehlinformationen über elterliche Entfremdung und Entfremdung verbreitet und die Darstellung von Richard Gardner sei unzutreffend gewesen.
"Diese falschen Informationen pflanzen sich von einer Fachzeitschrift zur nächsten fort, von einem Autor zum nächsten, und das ist ein riesiges Problem, weil es die Welten, in denen wir arbeiten, negativ beeinflusst", sagte PASG-Präsident Phillip Hendrix uns gegenüber. "Familien werden von diesen Themen beeinträchtigt."
Als das Journal nicht reagierte, schickte Mini M. Nair, eine Anwältin der PASG mit Sitz in Kerala, Indien, am 3. April eine rechtliche Mitteilung an das IJRAH. Darin drohte sie, innerhalb von sieben Tagen rechtliche Schritte einzuleiten, falls das Journal den Artikel nicht sofort zurückziehe, ihn dauerhaft von der Website entferne und ein formelles Corrigendum auf der Homepage veröffentliche, das die sachlichen Fehler der Arbeit anerkennt.
In einem Brief vom 16. April reagierte die PASG auf eine Antwort des IJRAH, das laut dem Schreiben mehrere Optionen zur Lösung der Beschwerden vorgeschlagen hatte – darunter eine formelle wissenschaftliche Erwiderung, einen Leserbrief oder eine Reihe von Corrigenda. Der Anwalt der PASG schrieb, dass die Gruppe die Vorschläge schätze, ein Rückzug jedoch der angemessenste Ansatz sei.
"In einer akademischen Debatte ist es nicht erlaubt, Statistiken oder Fakten zu erfinden, die einfach unwahr sind", sagte William Bernet, Gründer der PASG, uns gegenüber. "Das ist es, was wir ansprechen wollen: falsche Tatsachenbehauptungen."
(…) Singh sagte uns, die Entfernung sei einer "umfassenden sekundären Bewertung durch unsere Redaktion und unabhängige Experten für Psychometrie" gefolgt, die kritische methodische und strukturelle Mängel feststellten, die die wissenschaftliche Validität der Arbeit untergruben. Dem Journal zufolge gehörte dazu das Fehlen empirischer und wissenschaftlicher Unterstützung, methodische Vermischung und eine unbefriedigende Konsultation mit Head.
Singh bestritt, dass externe Forderungen oder Drohungen mit Rechtsstreitigkeiten seitens Interessenverbänden die Entscheidung diktiert hätten.
"Wir sind uns der systemischen Sensibilitäten, externen Debatten und lokalen rechtlichen Reibungen rund um das Thema der elterlichen Entfremdung bewusst", sagte Singh uns. "Wir müssen jedoch ausdrücklich betonen, dass unsere redaktionellen und rechtlichen Entscheidungen ausschließlich von akademischer Integrität, psychometrischen Qualitätsstandards und unserem Engagement für die Veröffentlichung fundierter Forschung geleitet wurden."
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