USA im Clinch mit Belgien: Vorgehen gegen Beschneidungen als "antisemitisch" beschimpft
1. Die belgische Justiz hat gegen sechs jüdische Beschneider Anklage erhoben, die eine rituelle Praxis vornahmen, bei der einem männlichen Baby acht Tage nach der Geburt die Vorhaut des Penis abgetrennt wird.
Durchgeführt wird die Prozedur von einem Mohel, also einem eigens dafür ausgebildeten Beschneider. Wenn dieser allerdings kein Arzt ist, ist ihm dieser Eingriff eigentlich untersagt, da es sich um eine Körperverletzung handelt, die ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgt. Außerdem umfasst das Ritual, wie es viele orthodoxe Juden pflegen, auch Vorschriften, die laut Gesetz als unhygienisch und gesundheitsgefährdend gelten.
Als Reaktion auf die Anklage warf der amerikanische Botschafter in Brüssel, Bill White, den belgischen Behörden Antisemitismus vor: "Wir schreiben das Jahr 2026, Sie müssen sich dem 21. Jahrhundert anpassen und unseren jüdischen Brüdern und Schwestern in Belgien erlauben, ihre Religionsfreiheit legal auszuüben!" Israel stellte sich hinter diesen Protest.
Belgiens Außenminister bestellte White in sein Ministerium ein und wies solche Unterstellungen zurück. White hingegen beharrte darauf, dass der Fall "sofort eingestellt" werden und das Zulassungsverfahren für Beschneider geändert werden müsse. "Das ist etwas, um das mich auch mein Präsident, meine Regierung und Dutzende von Botschafterkollegen in Belgien gebeten haben, und es ist etwas, das mein moralisches Gewissen von mir verlangt." Als "gläubiger Katholik" werde er immer "für die Religionsfreiheit meiner jüdischen Brüder und Schwestern kämpfen". Erschwerend komme hinzu, so White, dass der belgische Gesundheitsminister "meinen großartigen Präsidenten nicht mag".
2. Die britische Labour-Partei fordert eine schwerere Strafe für Verbrechen, die aus "Frauenfeindlichkeit" verübt werden. Während einfache Körperverletzung bislang mit einer Höchststrafe von sechs Monaten belegt ist, würde die Gesetzesänderung unter diesen Umständen eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren ermöglichen.
3. Eine US-Amerikanerin, die wegen einer Reihe von Morden an Männern, die sie zu sexuellen Zwecken getroffen hatte, in fast 30 Fällen angeklagt war, hat sich vor Gericht schuldig bekannt. Gottseidank standen diese Taten nicht mit Frauenfeindlichkeit in Verbindung; das wäre dann wirklich schlimm.
4. Der Männerforscher James L. Nuzzo hat eine datenbasierte Gegenposition zu gängigen Narrativen internationaler Organisationen (z. B. UN Women) vorgelegt, die Online‑Belästigung primär als Problem für Frauen darstellen. Nuzzo zeigt anhand großer Bevölkerungsumfragen aus den USA und Australien, dass Männer insgesamt häufiger von solchen Übergriffen betroffen sind. Den vorliegenden Erkenntnissen zufolge zeigt sich außerdem eine Differenzierung, was die Art der Belästigung angeht: So werden Männer häufiger Opfer von Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen mit körperlicher Gewalt, während Frauen häufiger von sexueller Belästigung sowie sexualisierter oder bildbasierter Gewalt betroffen seien. Keinen Geschlechtsunterschied gebe es beim Stalking. Nuzzo argumentiert, dass Institutionen wie die UN ein einseitiges, weiblich fokussiertes Narrativ verbreiten, das nicht mit den empirischen Daten übereinstimmt, und fordert eine evidenzbasierte, geschlechtsneutrale Betrachtung.
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