Österreich: "Grapsch-Paragraph" fällt durch
Die Presse berichtet über abgelehnte Änderungsvorschläge in Österreichs Sexualstrafrecht:
Der neu angedachte § 218 StGB war wegen seiner Unbestimmtheit kritisiert worden. So sollte es nicht nur wie bisher strafbar sein, eine ungewünschte geschlechtliche Handlung zu setzen. Sondern auch, jemanden durch eine "nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung" zu belästigen. (...) Auch Umarmungen oder Annäherungen beim Tanzen könnten strafbar werden und mit bis zu sechs Monaten Haft belangt werden.
Das kam erstaunlicherweise genauso wenig durch wie die folgende Idee:
Laut Entwurf sollte es künftig strafbar sein, wenn man mit einer Person "ohne deren Einverständnis" Sex hat (bis zu zwei Jahre Haft). Die Formulierung war auf Kritik gestoßen. Es sei "eher unüblich, vor einer geschlechtlichen Handlung ausdrücklich sein Einverständnis zu erklären", formulierte es Strafrechtsprofessor Kurt Schmoller im Begutachtungsverfahren. Schmollers Bedenken sollen nun Rechnung getragen werden, heißt es. Der Professor hatte vorgeschlagen, zumindest die Worte "ohne deren Einverständnis" auf "trotz Ablehnung" der betroffenen Person zu ändern.
Von Österreichs feministisch geprägter Familienministerin Heinisch-Hosek wird erwartet, dass sie den "Grapsch-Paragraphen" doch noch durchzusetzen versucht.
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