Sexualstrafrecht: Schluss mit der Debatte um eine Schutzlücke!
Plädoyers dürfte Thomas Fischer in seiner Laufbahn als Richter schon zahlreiche gehört haben – darunter gute oder weniger gute. Und sicherlich einige richtig schlechte. Nun hält Fischer in der aktuellen "Zeit" selbst ein ausgesprochen lesenswertes Plädoyer und fordert, die Debatte um die neuerliche Reform des Sexualstrafrechts aufgrund der Istanbul-Konvention zu beenden.
Wie viele Strafverteidiger, die sich schwerpunktmäßig mit dem Sexualstrafrecht befassen, sieht auch der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof die Forderungen nach einer Änderung des geltenden Rechts – wie u.a. der Bund deutscher Juristinnen und zahlreiche "Opfer"-Verbände sie fordert – als eine "Kampagne" an. Sie behaupten einhellig, dass nach heutiger Rechtslage eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nur dann strafbar sei, wenn sich das Tatopfer wehrt oder der Täter Gewalt anwendet – und deshalb eine gravierende Schutzlücke dahingehend bestehe, dass Handlungen, die nicht einverständlich sind, aber ohne eine körperliche Gegenwehr verlaufen, straflos seien. So ist es allerdings auch nach heutiger Gesetzeslage nicht.
Hier geht es weiter mit dem spannenden und erhellenden Beitrag von Mirko Laudon.
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