Mittwoch, März 12, 2014

Darf die taz Männer diskriminieren?

Die Berliner "tageszeitung" diskriminiert täglich Männer durch die sexistische Ausrichtung ihres Inhalts – das ist nicht neu. Neu hingegen ist, dass ein Mann wegen der Diskriminierung, die die "taz" auch bei ihrer Personalpolitik fährt, vor das Arbeitsgericht gezogen ist. Dazu berichtet das Blatt selbst:

In der Redaktion gibt es vier bis sechs Volontariatsstellen – und eine davon ist ausdrücklich einer Frau mit Migrationsgeschichte vorbehalten. Auf diese Stelle bewarben sich über 100 Frauen – und ein Mann. Als gebürtiger Ukrainer erfüllte er zwar das in der Ausschreibung genannte Kriterium der Migrationsgeschichte, aber nicht das des weiblichen Geschlechts. Die taz schickte ihm eine Ablehnung – und später den Hinweis auf eine andere Volontariats-Ausschreibung, die für Männer und Frauen offen steht. Doch der Student bewarb sich nicht um diese Stelle, sondern zog stattdessen vor Gericht. Die taz habe ihn "höchst überflüssig wegen meines Geschlechts diskriminiert", heißt es in seiner Klageschrift. In der Verhandlung sagte er heute: "Mit Ihrer Stellenausschreibung diskriminieren Sie Millionen von Menschen."


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Professor Günter Buchholz kommentiert.

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