Telepolis: Beschneidung ohne Einwilligung des Vaters strafbar
Eine Frau aus Westafrika hatte beschlossen, ihren Sohn im Alter von 2 Jahren beschneiden zu lassen, doch der Ehemann sprach sich dagegen aus. Im Rahmen von häuslicher Gewalt war die Polizei auf die Familie aufmerksam geworden und erfuhr so, dass der Kindsvater sich erbost darüber zeigte, dass seine Ehefrau das Kind gegen seinen Willen hatte beschneiden lassen. Der Eingriff war in einer Tagesklinik für Kinderchirurgie vorgenommen worden. Der Kindsvater und Ehemann fühlte sich nicht nur verraten, sondern auch in seiner elterlichen Sorge verletzt.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich diesem Gedanken an und verurteilte die Kindsmutter zu einer bedingten Strafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 30 Franken. Sie sah es als erwiesen an, dass die Mutter sich der Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Interessant an dem Urteil ist, dass diese Körperverletzung laut Rechtsordnung des Kantons Zürich dann erlaubt gewesen wäre, wenn beide Eltern zugestimmt hätten. Dies ist in den Diskussionen ein Aspekt, der viele aufbringt.
Hier findet man den vollständigen Artikel. Seine Autorin Bettina Hammer weist darauf hin, dass auch in Deutschland die Debatte längst nicht vorüber ist, sondern neu aufflammen dürfte, nachdem die Bundesregierung sich aktuell anschickt, kosmetische Operationen vor dem 18. Lebensjahr auch dann zu verbieten, wenn die Eltern ihnen zustimmen.
Vermutlich wäre dieses Verbot sofort vom Tisch, sobald eine oder mehrere ausreichend einflussreiche religiöse Minderheiten erklären, kosmetische Operationen seien für ihren Bund mit Gott unverzichtbar.
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