Samstag, Oktober 26, 2013

Sexuelle Gewalt: Bundesamt für Justiz sieht sich zu Ermittlung und Aufklärung nicht in der Lage

MANNdat und Agens hatten gegenüber dem Bundesamt für Justiz (BfJ) angeregt, eine Verlaufsuntersuchung zu Fällen von Vergewaltigungsanzeigen im System der Strafverfolgungsbehörden zu unternehmen, so wie dies vom Bundeskriminalamt zuvor empfohlen worden war. Ziel der Untersuchung sollte sein, vor dem Hintergrund der seit Mitte der achtziger Jahre zunehmenden Zahl der Anzeigen bei gleichzeitig abnehmender Zahl der Verurteilungen nicht zuletzt auch das Phänomen der Falschbezichtigungen zu erhellen. Das BfJ hat nun mitgeteilt, sich hierzu nicht in der Lage zu sehen. Lesen Sie die Stellungnahme von MANNdat und Agens zu dieser enttäuschenden Rückmeldung.


Und zwar hier.

kostenloser Counter