"Lockerung des Gesetzes zum Schutz von Frauen beschlossen"
Nach landesweiten Demonstrationen im Falle der Verurteilung von Walter P. wurde heute erstmals eine Lockerung des Gesetzes zum Schutz von Frauen vor sexuellen Handlungen beschlossen. Dies ist seit 54 Jahren die erste Verringerung des Schutzes von Frauen gegenüber sexuellen Handlungen und wurde bereits seit mehreren Monaten scharf diskutiert.
Auslöser der Debatten war der Fall des 47-jährigen Walter P., welcher aufgrund eines Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Frauen vor sexuellen Handlungen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Nach 19 Jahren Ehe hatte er beim sexuellen Verkehr die Brüste und den Hintern seiner Frau Tanja P. ohne vorherige Nachfrage berührt. Heraus kam der Fall durch eine Anzeige der Nachbarin, mit welcher die Ehefrau wenige Tage später über den Vorfall gesprochen hatte. Sowohl Tanja als auch Walter P. gaben an, dass ein Konsens vorgelegen habe, welcher lediglich vergessen wurde verbal abzuklären. Dies wurde zwar vom Gericht als strafmildernd in das Urteil einbezogen, dennoch sei die Verurteilung unumgänglich gewesen nach der damaligen Gesetzeslage.
Hier geht es weiter mit dem Text, der sich wie eine Zeitungsmeldung aus der näheren Zukunft anhört und in dem verlinkten Blog auch kommentiert und diskutiert werden kann.
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